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wendig, dem Publikum zu zeigen, dass diese Phrase jene Arbeitenin gar nichts berührt.
Welches aber sind die Belege, welche Herr B. für sein ,,Hicniger est“ beibringt? Da wird vor Allem der „Pessimismus, um nichtzu sagen, die Animosität und Unterschätzung“, welche ,ich in dieSchilderung und Auffassung des Arbeitgebers hineintragen soll, durchmeine Terminologie bewiesen, welche „befremdlicher Weise hinterkeiner socialistischen Brandrede zurücksteht“. Nun besteht diesemeine angebliche „Terminologie“ in nichts Anderem, als in einerAnzahl scharfer Ausdrücke, deren ich mich zur Charakterisirungbestimmter concreter Verhältnisse bediente, und ich fordere dieLeser auf, sich durch Nachschlagen der einschlägigen Stellen inmeinem Buche zu überzeugen, ob ich Unrecht gethan, indem ichbestimmte Ausführungen gewisser Politiker als „pharisäische Heucheleiund Verdächtigung“ (Arbeitergilden I. Seite 63, 64), das Verhaltender Arbeitgeber im Strumpfwirkergewerbe am Anfang dieses Jahr-hunderts als „schamlose Ausbeutung“ (ib. I. S. m) und den Zu-stand der Industrie unmittelbar nach Auflösung der alten industriellenOrdnung als den des' „gewerblichen Faustrechtes“ (ib. 1 .130) bezeichne.Dass mir letzterer Ausdruck Seitens eines Anhängers der Schule,welche ganz mit Recht alle industriellen Fragen als Machtfragenansieht, zum Vorwurf gemacht wird, dürfte wohl ebenso wunderlichsein, als Herrn B.’s Anstoss an den Worten „selbstsüchtige Gewinn-sucht“, da doch die alte Schule, wie sie selbst sagt, von der An-nahme ausgeht, dass die Menschen von nichts Anderem, als vondem eigennützigen Streben nach dem grösstmöglichen Gewinnebeseelt sind. Auch der Charakterisirung der aus dem Truck- undCottagesysteme entstehenden Verhältnisse, welche in der Stelle (ib.II. 122) gegeben ist, wo von den „hochschlotigen Fabriken“, diein der Mitte der Cottages wie „feudale Zwingburgen in der Mitteihrer Hörigen“ stehen, wird der Leser, wenn er über jene Verhält-nisse sich unterrichtet, beipflichten, und wenn er in der englischenArbeiterfrage zu Hause ist, wird er wissen, dass die Charakteri-sirung nicht etwa von Marx oder Lassalle herstammt, sondern diein England ganz übliche ist. Sie findet sich -schon bei dem zuralten Schule gehörigen Gaskell (Artizans and Machinery, London ,1836, p. 293 ff.) Ebenso wird Niemand, der unbefangen, die alssolche bezeichneten gerichtlichen Acte (ib. I. 162) anders als eine-„Classenjustiz“ auffassen können, und sollten Herrn B. die an der