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zu begegnen, eineSteuer von 5 s per Mitglied (Jron Founders’ SocietyReport p. 171).“ Die Minderheit sagt also genau dasselbe wie ich.Es giebt übrigens noch einen besonders ergötzlichen Ümstand, derdiesen und eine Reihe anderer Versuche des Herrn B., mich mitdem Minderheitsbericht in Widerspruch zu setzen, vernichtet, dessenMittheilung ich aber für eine andere Stelle verspare.
Dies Herrn B.’s Angriffe gegen mich gelegentlich der Alters-unterstützung. Hören wir, was er gelegentlich der Frage der Cassentren-nung behauptet. Da heisst es (S. 222): 1) Meine oben angeführte Aus-führung, dass die Einheit der Cassen im Interesse des Publicumsliege, weil Cassentrennung zur Vermehrung der Arbeitsstreitigkeitenführe, „mache sich theoretisch ganz gut“, aber — nun meintman, es käme eine Widerlegung derselben aus der Praxis; abernein, es folgt nur ein aprioristisches Gerede, Deductionen aus HerrnB.’s Menschenkenntniss. So trefflich diese nun sonst auch sein mag,so wird sie in unserem Falle durch die Erfahrung widerlegt; dennder Gewerkverein der englischen Steinmetzen, bei dem Cassentren-nung von jeher bestand, ist anerkannter Maassen ewig im Streitemit den Arbeitgebern; und umgekehrt hat der bei Casseneinheit an-geschwollene Reichthum einzelner Gewerkvereine eine Abneigung derMitglieder derselben gegen Arbeitseinstellungen hervorgerufen. (Vgl.Allan’s Aussage vor der Gewerkvereins-Commission qu. 827; citirtArbeitgilden I. 209). — 2) In höherem Grade stimmt Herr B. meinerAusführung bei, dass Casseneinheit im Interesse der Gewerkvereinesei, dass sie ihnen bei Arbeitseinstellungen und Aussperrungen grössereMittel zur Disposition stelle, wenn er auch zuweit geht, wenn er (S. 223)sagt, dass die Rassentrennung die meisten Arbeitseinstellungen im Keimeersticken würde. Sie würde letztere sogar mehren, aber dieErreichung desZweckes derselben in Frage stellen. Dagegen hat Flerr B. Recht, wenn er(S. 224—5) ausführt, dass die Mehrheit der Gewerkvereins-Commission,um die Gewerkvereine zu schädigen, ihnen am liebsten verboten hätte,andere Unterstützungen als wegen Arbeitslosigkeit überhaupt zu ge-währen, und da ein solches Verbot absolut unthunlich war, eineTrennung der Cassen der Gewerkvereine vorschlug, um diese wenig-stens zu schädigen. Absolut unwahr aber ist, wenn Herr B. behaup-tet, auch die arbeiterfreundliche Minderheit finde diesen Vorschlag„viel eher ausführbar“. Ausser den Gründen, welche sie selbst nachHerrn B. gegen denselben in’s Feld führt und noch anderer, dieHerr B. nicht angiebt, schliesst sie ihre auf diesen Vorschlag be-