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nöthigen Kosten ersetze, welche seine früheren positiven Einrich-tungen verursacht hatten: denn die alten Gewerbtreibenden befindensich in Folge der grösseren von ihnen aufgewendeten Kosten nunim Nachtheil im Verhältniss zu den neuen Gewerbtreibenden, welchediese Kosten nicht auf wenden mussten. Auch hat der Staat in an-dern Fällen diesen Anspruch auf Entschädigung anerkannt. Sowurde in Breslau bei der Aufhebung der Realrechte einiger Ge-werke die Gemeinde nicht weniger als 1,165,320 Rthlr. Entschädi-gung an sie schuldig. Und hierin zahlte man nur den Verlust inder Kundschaft, der dem Einzelnen durch Concurrenz neuer Ge-werbeglieder drohte, welche die früher zum Erwerb einer Kund-schaft nöthigen Kosten nicht mehr aufzuwenden hatten. Die Kund-schaft, welche, nachdem diese Concurrenz eingetreten, jeder ehemals-Berechtigte wirklich hatte, behielt doch ihren Tauschwerth. (Vgl.Hermann, Staatswirthschaftl. Unters. 1. Aufl. S. 8.) Hätte Herr B.seine volkswirthschaftlichen Studien bei deutschen Gelehrten, stattbei Bastiat gemacht, so würde er über meine Ausführungen nichtin Verwunderung gerathen sein.
3. Ein dritter Vorwurf des Herrn B. gegen mich ist der, dassich als der Erste und Einzige das „Rattening“ der Sheffielder Ge-werkvereine gerechtfertigt habe. Unter Rattening aber wird zwarnicht, wie Herr B. sagt (S. 63), „das Wegstehlen der Werkzeuge,gegen diejenigen Kameraden verübt, welche sich dem Arbeitsverbotder Strikemacher nicht unterwerfen“, sondern das Verstecken derWerkzeuge von Arbeitern, welche einen Paragraphen der Statutenverletzen oder ihre Beiträge nicht zahlen, bis sie diesen von ihnenübernommenen Pflichten genügt haben, verstanden. Nun ist diesesVerfahren der Sheffielder Gewerkvereine unzweifelhaft ungesetzlich,und es ist mir weder an dieser noch an irgend einer andern Stelleeingefallen, etwas Ungesetzliches zu rechtfertigen. Das was ichthat, war vielmehr Folgendes: Bei meinen Nachforschungen über dieenglischen Gewerkvereine wurde mir von allen englischen Sachver-ständigen, die ich kennen lernte, mitgetheilt, dass sich in Sheffield die Tradition erhalten habe, dieses Rattening datire aus der ZeitKönig Aelfred’s, und ich wurde aufgefordert, doch einmal zu prüfen,wie sich die Sache verhalte, weil jene Tradition, wenn richtig, eineErklärung geben könne dafür, dass das Rattening gerade in Sheffield, wo die ganze Industrie noch vielmehr von den alten gewerblichenVerhältnissen an sich hat, sich findet. Nun fanden sich zwar keine