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Die 'wissenschaftliche' Leistung des Herrn Ludwig Bamberger : ein Nachspiel zu meinen 'Arbeitergilden der Gegenwart' / von Lujo Brentano
Entstehung
Seite
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befangenheit am meisten mit der Materie vertraut sind, auch die-jenigen sind, welche am wenigsten für Aufrechthaltung einer beson-ders restrictiven Politik gegenüber Gewerkvereinen sind. In einemPunkte in der Tnat, wo es sich um den Ausschluss von Gewerk-vereinen, welche andre Gewerkvereine zu unterstützen beabsichtigen,von der gesetzlichen Anerkennung handelt, ist es klar, dass, daLord Elcho hier von Herrn Merivale unterstützt wird, die Mitgliederder Commission nominell fünf gegen fünf getheilt sind, factisch aber,wenn wir die beiden Arbeitgeber auSschliessen, die uninteressirteMajorität der Commission gegen solchen Ausschluss ist.

Die Ansicht der drei Nicht-Unterzeichner ist,dass die Lehredes gemeinen Rechts, wonach vorausgesetzt wird, dass alle Coali-tionen sowohl von Arbeitern als auch von Arbeitgebern ungesetzlichund nach einigen Autoritäten als Verschwörungen strafbar sind,rückhalt- und zweifellos beseitigt werden solle. Kein genügenderGrund, ist ihre Meinung,ist geltend gemacht worden für dieFortdauer von Ausnahmegesetzen für die Verwendung von Arbeit.Die in den bestehenden Coalitionsgesetzen bezeichneten Vergehensollten gemäss dem allgemeinen Strafrecht behandelt werden, undes mag Sache fernerer Erwägung sein, ob weitere Gesetzgebungnothwendig ist zum Schutze aller Klassen von Unterthanen vorpersönlicher Belästigung.Einfache Registrirung und Schutz desEigenthums sollte gleichmässig allen Gesellschaften, sowohl von Ar-beitern als auch von Arbeitgebern gewährt werden ... unter keinerandern Bedingung als der, dass sie ihre Statuten zusammen mitEinnahmen und Ausgaben dem Registrator vorlegen und ihn über-zeugen, dass sie frei sind von irgend etwas, was crimineller Naturist. Was das beabsichtigte Verbot gegenseitiger Unterstützung derGesellschaften unter einander angeht, so sehen sie keinen Grund,wenn eine Coalition von Arbeitern oder Arbeitgebern gesetzlichist ... warum die Vereinigung zweier solcher Coalitionen ungesetz-lich sein soll. Indem sie vorschlagen, dass solche Associationennach geschehenem Eintrag in das Register des Vortheils der Be-stimmungen der Theile des Friendly Societies Acts, welche sichauf die Ernennung von Curatoren für ihr Vermögen, auf die ArtStreitigkeiten zu erledigen und auf die Rechtsmittel gegen Betrugbeziehen, theilhaft werden sollen, fügen sie bedeutsamer Weise dieWorte hinzuund dieser Theile des Friendly SocietiesActs allein, d. h. sie geben zu verstehen, dass die Gewerkvereine nicht dieFähigkeit haben sollen, Beiträge gerichtlich einzutreiben, Land zubesitzen, noch irgend andere der gegenwärtigen Privilegien derFriendly Societies, sondern dass sie einfach in die Position wieder-eingesetzt werden sollen, in welche sie 1855 durch eine Clausel desFriendly Societies Acts versetzt zu werden gesucht hatten, derenVortheile seitdem grossentheils durch gemeinrechtliche Zweifel illu-sorisch gemacht worden sind, genau ebenso wie nach Abschaffung