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und ab und zu in ähnlichem Sinne „ermahnt", zu Ende des Jahrhundertsmit der üblichen Hindcutung auf revolutionäre Schriften und Androhungder Konfiskation und Bestrafung nach Reichs- und Stadtgcsctzen."^
Die mecklenburgische Censur spielt weder iu der zeitgenössischenLitteratur, uoch in den Akten der buchhändlerischen Hnuptplätze, nochin buchhändlcrischen Geschäftsschrcibcn eine Rolle. Sie scheint, vonRostock wohl abgesehen, in den Händen der Polizei gelegen und ziemlichpatriarchalisch geübt worden zu sein; als der Magdeburger Kommerzien-rat Hechtel 1766 aus seinen Geschäftsreisen durch Güstrow kam undihm der Vertrieb mehrerer Schriften (Voltaires „Saul und David",Das Amsterdamer Huren - Leben, I^ss volles awoui'8 clos Deinesavee tiZui'ss u. dergl., übrigens auch Zacharias sämmtliche poetischeWerke, Klopstocks sämmtliche Schriften) verboten wurde, erschien demPreußen das Verfahren Wohl mit Recht ein „eurieuscs", denn es fandin des Hof- und Polizeirats von Schöpffcr Wohnung statt, der seinelange Pfeife rauchte und sein Glas Bier trank, wobei ihm ein Kollegevon der Polizei Gesellschaft leistete. In Hechtels Wohnung hatten sichnur vier Exemplare von „Saul und David" gefunden; Hechtel stelltebis zum Eintreffen herzoglichen Entscheids darüber eine Kaution von70 Thalern in Büchern, wurde nebst der Konfiskation der vier Exem-plare zu einer Strafe von 5 Thalern und Zahlung der Untersuchungs-gebührcu verurteilt, remonstrierte dagegen, bekam aber sein Depositumnicht zurück, das, nachdem es eine bei solchen Gelegenheiten sast überallsich einstellende Schrumpfung erfahren hatte, ein paar Jahre darauf für4 Thaler an einen Buchbinder losgeschlagen wurde.
Dänemark , in dem sich ja ein so großer Teil auch dcntschen Lebensund Schreibens abspielte, war der erste Staat auf dem Kontinente, in dein(14. September 1770) unter dem Einflüsse des Grafen Bernstorff dieCensur aufgehoben und die Preßfrciheit eingeführt wurde; Voltaire über-sandte Christian VII. dazu seinen Glückwunsch, und die Deutschen blicktenseitdem mit Neid und Sehnsucht auf das „glückliche Land, das der Preß-freiheit genießt"."6 Mch in, Rcvolutiouszcitalter, das zuerst durchein warnendes Reskript vom 3. Dezember 1790 sich geltend macht, istdie Censur nicht wieder eingeführt, freilich eine äußerst strenge „Verord-nung, die Erklärung und Bestimmung der Grenzen die Druckfrcihcitbetreffend" (27. September 1799) erlassen worden, die mit Haft bei