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2 (1900) Enthaltend Buch 3 (Handelsgeschäfte; §§ 343 - 473)
Entstehung
Seite
1597
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Einfuhnuigsgesetz zum Handelsgesetzbuche. 1597

Handelsgesetzbuchs über den Betrieb eines Handelsgewerbes und über die Betheiligung an eineranderen Gesellschaft nur in der Beschränkung auf den Handelszweig der Aktiengesellschaft An-wendung.

Artikel 2«.

Die Vorschrift des Z 283 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs über die Zusicheruug von Rechtenauf den Bezug neu auszugebender Aktien findet auf eine vor dem Inkrafttreten des Handels-Zesctzbnchs ertheilte Znsichernng keine Anwendung.

Gegeben Urville d. 10. Mai 1897.

Wilhelm.Fürst zu Hohenlohe .