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Politische Geschichte Deutschlands im neunzehnten Jahrhundert / von Georg Kaufmann
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Die französische Verwaltung.

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Bezirken Münster, Koesfeld und Lingen . Weit nach Norden drangenso die französische Verwaltung, Gerichtsverfassung und Gemeinde-Verfassung, es schwauden die alten Privilegien von Personen undKorporationen. Lebten sich die neuen Einrichtungen anch nichtüberall ein, so verbreiteten sich doch die Grundgedanken und vorallem die Vorstellung von der Ungerechtigkeit der alten Verteilungder Lasten nnd Rechte.

Noch gründlicher vollzog sich die Resorm in den mit Frank-reich vereinigten Gebieten des linken Nheinufers. Sie wurden auseiner hilflosen Zerstücklung, die sie alles Gefühl der Zusammen-gehörigkeit verlieren ließ, und aus trostlosen Zuständen der Wirt-schaft und Verwaltung befreit, wurden Glieder eines wirklichenStaates, in den: sie nun erst wieder eine Vorstellung von demWesen eines Staates, seinen Anforderungen und Leistungen ge-winnen mochten, ja auch erst wieder eine Vorstellung von ihremeigenen Zusammenhang. In ähnlicher Weise haben Bayern , Badenund die audern Rheinbundstaaten mit den alten Zuständen undständischen Ordnungen aufgeräumt, bald mit mehr, bald mit wenigerGewaltsamkeit und Willkür. Württemberg beseitigte z. B die stän-dischen Rechte, aber nicht die furchtbare Last des alten Jagdrechts,das von der fürstlichen Liebhaberei geschützt wurde.

Von entscheidender Bedeutung aber wurde die Reform inPreußen . Die Reform der bäuerlichen Verhältnisse war hier ganzbesonders schwierig, weil die Rittergüter in den ostelbischen Provin-zen, die dem Staate allein noch geblieben waren, vorherrschten,und weil ihre Besitzer in H?er und Verwaltung dem Staate inhervorragender Weise gedient hatten und dienten. Mochten ihreRechte und Ansprüche vielfach nichts sein als verjährtes Unrecht:es war doch jetzt anerkanntes und in Übung befindliches Recht,und es schien ungerecht, ihnen Nutzungen zu nehmen, die sie zuRecht zu besitzen glaubten, und unklug, ihnen in einem Augenblickeneue Opfer aufzulegen, wo der Staat keinen Teil seiner geschwächtenKraft entbehren konnte. Hieß das nicht sich der letzten Mittel be-rauben? Aber andrerseits war es unmöglich, die alte Gebundenheitder Bauern, deren Verderblichkeit wiederholt amtlich festgestellt war,zn erhalten, namentlich seitdem im westlichen Deutschland der