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Reform und Restauration.
ihnen galt durchaus der Grundsatz: „Autorität, nicht Majorität".Auch war Stein nichts weniger als ein Doktrinär, sondern nurklar und fest iu dein Gedanken, daß überlebte Einrichtungen be-seitigt und emporstrebende Kräfte gepflegt und iu den Dienst desStaates gestellt werden müßten. Seine Stellung als Glied deshohen Adels erleichterte es ihm, das Falsche und Unhaltbare inden Privilegien und Ansprüchen des preußischen Landadels zu er-kennen, vielleicht hals ihm auch, daß er manches uuterschätzteoder gar nicht kannte: so schritt er in seiner gewaltigen Art überHindernisse ohne Zaudern hinweg, die auch so tüchtige Leute wieMarwitz und Dohua für unübersteigbar erklärten, ganz abgesehenvon den elenden Gesellen, die in der Zeit von Jena mutlos ge-wesen waren und uun am Hofe des Königs durch Schranzenkünsteihre alteu Versorgungen und Vorrechte zu retten suchten und dieHelden, welche die notwendige Reform durchführten, als Jakobinerausschrieeu.
Der Widerstand, auf den die Reformer stießen, war nm soschwerer zu überwinden, als sie keineswegs einig waren über dieWege der Reform. Auch die Einzelnen selbst schwankten inmanchem wichtigen Punkte, vertraten unter verschiedenen EinflüssenPläne, die sie zu anderen Zeiten doch nicht durchführen mochten.Gneisenan hat einmal den Satz niedergeschrieben, daß nichts mehrzur Eutuervuug und Entartung der Völker beigetragen habe alsdie stehenden Heere, und Vorschläge über die Bilduug eines Volks-heeres daran geknüpft, die nicht viel mehr als was man eine Milizzu ueuueu pflegt, eine Landwehr oder Nolkswehr, schaffen konnten.Gesetze wie das Wchrgesetz von 1814 bedürfen der Zeit, um zureifen. So ist es erklärlich, daß die Widersprüche und Unklarheitendieser Werdezeit den Gegnern starke Waffen in die Hand gaben.
Die Städteordnung von 1808.
Auf dem Gebiete der Verwaltung scheiterte, wie wir sahen, dieReform der Verwaltung der Kreise und der Landgemeinden, dagegengelang anss glücklichste die Reform der Städteordnuug. Die Verfassungder Städte ruhte bis dahin auf den im Mittelalter ausgebildeten Ein-richtungen. Das Negimeut staud dem Rate zu, der sich jetzt regel-