156 Die Entwicklung der Einzelstaatcn 1815—1840.
brachten, aber die Verfassung, die Karl August am 5. Mai 1816mit den landschaftlichen Deputierten der alten und mit Abgeordnetender neuerworbeneu Landesteile vereinbarte, hatte eigentlich als eineWiderlegung dieser Anssassnng genügen sollen. Wohl gebrauchtesie das Wort Staatsbürger uud gewährte dem Landtage einenwirklichen Anteil an der Gesetzgebung und das Recht, die Rech-nungen der Staatskassen zn prüsen, aber von den ZI Abgeordnetenwurden els von dem Stande der Rittergutsbesitzer, zehn von demStande der Bürger und zehn von dem Stande der Bauern ge-wählt. Das war also nicht nur eiue Wahl nach Ständen, sonderneine Vertretung, die dem alten Privileg des Adels im ÜbermaßRechnung trug.
Für die Ausfassung des vielgescholtenen Doktrinarismus derangeblichen Radikalen ist es bezeichnend, daß Welcker in seinemStaatslexikon diese Verfassung charakterisierte als eine „zeitgemäßeModifikation der älteren Versassung, bei der doch gewisse Grund-lagen derselben beibehalten uud die Verhältnisse des kleineren Terri-toriums umsichtig berücksichtigt wurden".
Bis 1848 blieb diese Verfassung in Wirksamkeit, dann erfuhrsie eine Veränderung, so daß neben zehn Abgeordneten der Ritter-schaft 21 aus allgemeinen Wahlen in den Landtag eintreten sollten.
In den größeren norddeutschen Staaten hatte die Reaktion bis1830 eine frischere Entwickelung zurückgehalten, von da aber machtesich das Bedürsnis nach zeitgemäßen Einrichtungen mit Erfolggeltend. In Sachsen bestanden noch 1830 die alten Stände und diealte Verwaltung. König Friedrich August , der bereits 1763 zurRegieruug gekommen war, die sranzösische Zeit überdauerte unddann noch bis 1827 regierte, war wie sein Brnder und NachfolgerAutou völlig befangen in der privatrechtlichen Anffassuug desStaates. Der Staat war ihm ein Besitz, uud in diesem Sinne ver-waltete auch sein Kabinettsminister Graf Einfiedel das Land.Bei den Karlsbader Beschlüssen war Sachsen ein williger GehilseMetternichs und mehr als das. Unter den Stünden nnd nnterden höheren Beamten wurde wiederholt der Wunsch ausgesprochen,der König möge dem Lande eine zweckmäßigere Vertretung gebenoder wenigstens den bestehenden Stünden eine Übersicht über die