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hafte" gefeiert. Große Popularität verschaffte ihm auch die Huld,die er den damals diel verfolgten Studenteu erwies, die in jenenJahren die Gewohnheit hatten, von Marburg, Gießen und Göttingen um Pfingsten in hellen Haufen nach Kassel zusammenzuströmen —selbst bis zu 2000 — uud dann auf der Wilhelmshöhe auch die sonstdem Publikum verbotenen Platze betraten, mit ihrem Jubel Stadtund Wald ersüllteu uud sich nicht scheuten, selbst des KurfürsteuVorliebe für den Zopf in mannigfaltigen Scherzen zu verspotten.Der Kurfürst duldete es als jugendlichen Übermut, uud weil er be-rechnete, daß jeder Student etwa „1—2 Karlin" in Kassel ver-zehre, und daß dieser Besuch der geschästSloseu Stadt eiue derbesteil Einnahmen brachte. ,
Er war weit weniger vom Geiste der Restauration erfüllt alsmanche Kreise der bisher privilegierten Stände. Er hielt es fürrichtig und ihm selbst nicht uuvorteilhaft, gewissen großen Bedürf-nissen der Zeit zn genügen, die Lasten gleichmäßiger zu verteile» uuddie Privilegien der PntrinwnialgerichtSbarkeit und der Steuerfreiheitdes Adels zu beseitigen, oder doch nicht wiederherzustellen. Er ließanch 1816 den Ständen den Entwurf einer „auf sämtliche Pro-vinzen sich erstreckenden Konstitution" mitteilen, „woraus die land-stäudische Repräsentation auf eine dem dermaligen Zustande vouTeutschlaud angemessene Weise bestimmt werden soll". Der Ent-wurf schuf eine Volksvertretung, die neben den Vertretern der dreichristlichen Kirchen zn je einem Drittel ans Rittern und Prälateu,auS Vertretern der Städte und des platten Landes mit Ausschlußder Ritterschaft bestehen sollte, aber mit der ausdrücklichen Be-stimmung, daß „jeder Landesdeputierte die Unterthanen ohne Unter-schied ihres Standes", repräsentiere. Diese Verfassung sollte alsomit dem altstäudischeu Wesen brechen, und dem entsprach, daß sieden Satz aufstellte: „Kein Grundeigentum in dem Staate kannferner frei sein, alle Exemtionen, auch die der Domänen, derKirchen, der Schulgüter lind anderer wohlthätigen Anstalten sindaufgehoben". Da die Stände über einige Punkte andere Vorschlägemachten, zog der Kurfürst den Entwurf zurück. Denn eiue solcheKonstitntion sei mehr, als der Landesherr zu gewähren habe:darüber zn traktieren stehe den Landständen nicht zu. Sobald der