Die Liberalen. Die kurhcssischc Persassnng von 1831.
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fluß. Indessen ging dieser Einfluß bei den Liberalen doch nichtso tief, als man gewöhnlich annimmt, jedenfalls nicht so tief, alsder Einfluß von de Maistres NomaniSmus in den reaktionäre!:Kreisen.
Als Hauptvertreter des abstrakte» oder doktrinäre,? Liberalis-mus gelten der Marburger Professor Sylvester Jordan , der Vaterder kurhessischen Perfassung von 1831, und die Urheber des Rotteck-Welckerscheu StaatSlexikonS. Aber die kurhessische Verfassung von1831 hat wohl den einen und anderen Artikel, den man ans ab-strakter Theorie und fremdem Muster ableiten '.nag, im ganzen aberzeigt sie cngeu Anschluß an die bestehenden Verhältnisse und Ein-richtungen des Hessenlandes. Das Wahlrecht, das aktive wie daspassive, gewährt sie erst mit dem dreißigsten Jahre, nnd die Wahlist nicht nach Kopsen geordnet, sondern nach Ständen. Die Liniendes kursürstlichen Hauses, die standesherrlichen Familien nnd dievon Niedesel hatten je einen Sitz, sodann die hessische Ritterschaftund die adligen Stifter 9 Sitze, dazu kamen 16 Abgeordnete vonStädten und 16 von Landbezirken und Ein Vertreter der Landes-nniversität. Über die Ablösung der Fronden haben die Paragraphen33 und 34 durchaus gemäßigte Vorschriften, keine Konseqnenz-macherei aus abstrakten Sätzen. „Die Jagd-, Waldkultur- undTeichdienste nebst den Wildbrets- und Fischfuhren oder dergleichenTraggängen zur Frone sollen überall nicht mehr stattfinden, unddie Privatberechtigten vom Staate entschädigt werden" (Z 33). Alleuugemessenen Fronden wurden in gemessene umgewandelt und allesollten ablösbar sein. Auch gab die Verfassung dem Landesherruausgedehnte Rechte <tz 10, 57, 71), ließ mancherlei Adelsvorrechtebestehen nnd gewährte den Juden uur „die bereits zustehendenRechte". Diese Verfassung ist also nichts weniger als das Pro-dukt abstrakter Doktrin, hat dagegen iu den verschiedensten Zweigender Verwaltung glückliche Reformen eingeführt uud deshalb imLande so seste Wurzeln geschlagen, daß vor diesen Thatsachen allenörgelnde Kritik verstummen muß. Jordan war kein großer Staats-mann und kein großer Gelehrter, er hatte vielmehr einen Lebens-gang gehabt, der mancherlei Lücken und Schwächen der Bildungerwarten läßt. Er war aus katholischem Vvdeu, in Tirol, er-