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Vor der Revolution. 1840—1848.
Verbreitung der Rede zu hindern, sie erschien in vielen Zeitungenund auch in einer Sammlung politischer Reden, die 1844 inBerlin gedruckt wurde, nnd die selbst wieder ein merkwürdiges Zeug-nis für die Stärke und den Charakter der liberalen Bewegungjener Tage ist. Eiumal verrät sich das internationale Interessedieses Liberalisinus, indem hier Reden von St. Just, Lamartine ,Guizot , Lord Chatham mit Reden der Rotteck, Welcker, Gagern,Winter, Brauu uud auderer Größen der deutschen Kammern ver-einigt wurden. Aber die Auswahl bot doch auch Belehrung über diewichtigsten Fragen, welche die Reform der Verwaltung und desJustizwesens in Deutschland zu lösen hatte: so Mittermaiers Redeüber die Verfassnng und Verwaltung der Gemeinden (1831), Rinde-schwenders Rede über den Wildschaden (1833, in der badischenKammer), mehrere Reden über Öffentlichkeit und Mündlichkeit desGerichtsverfahrens aus den Verhandlungen der sächsischen Kaminervon 1843, Mathys Rede über Zollschutz (1842) und andere. Schondiese Sammlung zeigt also auch, wie ungerecht es ist, die Wirk-samkeit der Kammern dieser Kleinstaaten gering zu achten um derkleiulichen Züge willen, die ihnen naturgemäß anhaften; und eineandere Erinnerung mag das bestätigen.
Die Angeklagten aus der Göttinger Revolution von 1831 wur-den sieben bis acht Jahre laug in Nntersuchungshast gehalten, undin der sächsischen Kammer von 1843 erzählte ein Abgeordneter, wiein Sachsen unschuldige Mäuuer in der Untersuchungshaft physischund moralisch zu Krüppeln gemacht worden waren, weil der Beamteden Ruhm haben wollte, sie zum Geständnis zu bringen. DieZeitungen hätten dergleichen nicht bringen dürsen, die Kammernbildeten den einzigen Ort, wo solche Ungebühr zur öffentlichenKenntnis gebracht und Abhilft gesucht werdeu konnte: half das auchnicht unmittelbar, so waren die Worte doch nicht verloren. DieseKammern waren ferner der Schauplatz, wo sich die Hoffnungder Patrioten auf eine Besserung der Verfassung des Gesamt-vaterlandes regen konnte und bei den mannigfaltigsten Gelegen-heiten geregt hat. Nicht bloß solche Anlässe wurden dazu benntzt,wie der hannöversche Verfassungsbruch; der Abgeordnete Brannschloß (1843) seine Rede über die Reform des Prozcßganges an