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Die Revolution von 1848 und 1849.
aufzubieten, uud als das Haus während der Abstimmung vontobenden Volksmassen umlagert wurde: da erfüllte sich ihre Hoff-nung. Der Antrag wurde allerdings verworfen, mit 229 gegendie 113 Stimmen der Lücken: kein einziger von den bedrohtenAbgeordneten hatte sich durch den Pöbel einschüchtern lassen: aberman konnte es doch als einen unerträglichen Znstand bezeichnen,daß die Versammlung unter solchem Drnck beraten mußte. DerKönig benutzte denn auch diesen Anlaß, den Grafen Brandenburgam 1. November mit der Bildung eines neuen Ministeriums zubetrauen und am 8. November die Nationalversammlung nachBrandenburg zu verlegen. Als sie sich weigerte, ließ er Wraugelam 10. November in Berlin einrücken, am 12. November über dieStadt und einen Umkreis von zwei Meilen den Belagerungs-zustand verhängen uud den Versuch der Nationalversammlung ,ihre Sitzungen in Berlin fortzusetzen, mit Gewalt verhindern.
Der kluge und mutige Präsident der protestierenden Ver-sammlung, Vietor v. Uuruh, verhütete unnützes Blutvergießen,indem er die kleinen Abteilungen der Bürgerwehr, die sich zurVerteidigung der Versammlung eiugefuuden hatten, mit allerEnergie auseinnnderzugehen zwaug. Der Reaktion wurde damitein Strich durch die Rechnung gemacht. Da sich alles in Ruhevollzog, so sühlte sich der König gebunden, mit den feierlichenVersprechungen des März uud 'den konstitutionellen Versuchen desSommers nicht ganz zu breche». Auch die allgemeinen deutschenVerhältnisse mahnten dazu, vor allem die Entwicklung in Frankfurt .
Die Entstehung des Frankfurter Parlaments oder, wie es sichselbst amtlich nannte, der Deutschen Kvnstituierenden National-versammlung liegt iu privaten, ohne amtliche Autorität und.Befugnis veranstalteten Versammlungen nnd ihren Beschlüsse«.Eiue Versammlung von angesehenen Politikern hatte am S. März1848 in Heidelberg getagt und den Beschluß gefaßt, die Mitgliederder deutschen Ständeversammtungen nnd andere angesehene Männerzu einem Vorparlament nach Frankfurt a. M. zu berufen, d. h. zueiner Versammlung, die der Berufung eines deutschen Parlaments