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die Wege bahnen sollte. Infolge davon kamen am 31. März inFrankfurt gegen 500 Männer zusammen und beschlossen die Be-rufung einer Nationalversammlung und die Grundzüge einesWahlgesetzes. Auf je 50000 Seeleu sollte eiu Abgeordneter ge-wählt werden. Das Wahlverfahren sollten die Einzelstaaten be-stimmen, mir dürft keine Beschränkung durch Census , durch Bevor-rechtung einer Religion oder durch Wahl nach Ständen stattfinden.Auch ernannte die Versammlung einen bleibenden Ausschuß, der mitden Regieruugen und dem Bundestage in Verbindung treten sollte.
Der Bundestag änderte am 7. April seinen schon am30. März gefaßten Beschluß über die Berufung eines Parlamentscutsprechend ab, und die Regierungen der Einzelstaaten fügten sichebenfalls deu Beschlüssen des mandatlosen Vorparlaments, die sogesetzliche Kraft gewannen. In Preußen hatte der König die 113Vertreter zur Frankfurter Nationalversammlung , die nach demMaßstab des Buudesbeschlusses am 30. März auf Preußen kanten,am 6. April durch die im Verewigten Landtag vereinigtenProvinzialstände wählen lassen. Aber insolge der Beschlüsse desVorparlaments uud des Bundestags ließ der König am 10. Aprilin der letzten Sitzung des Vereinigten Landtags die aus seineAuordnuug durch die Stände bereits vollzogenen Wahlen derVertreter für Frankfurt fallen und am folgenden Tage ein Wahl-gesetz für diefe Frankfurter Wahlen verküuden, das den Be-stimmungen des Borparlaments entsprach. Das Wahlrecht wargleich, allgemein und geheim, aber nicht direkt, wie denn das Vor-parlament diesen Pnnkt freigelassen hatte. Das Wahlgesetz decktesich freilich in der Hauptsache auch mit dem vom VereinigtenLandtage mit der Regieruug vereinbarten und am 8. Aprilpublizierten Wahlgesetz sür die Preußische Nationalversammlung;aber es bleibt doch die Thatsache, daß der König die von ihn:angeordneten und nach seiner Anordnung am 6. April vollzogenenWahlen für das Frankfurter Parlament fchon nach vier Tagenpreisgegeben und neue Wahlen nach den Bestimmungen an-geordnet hat, die thatsächlich von dem mandatlosen Borparlamentgetroffen waren. So unwiderstehlich war damals die Gewalt derpopulären Bewegung.
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