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Politische Geschichte Deutschlands im neunzehnten Jahrhundert / von Georg Kaufmann
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Beseitigung der Gemeindeverfassung von 1860.

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schwerer zu beantworten war, als der König damals noch absoluteGewalt übte, und die, sobald man sie bejahte, auch eine endloseReihe gleicher Vorwürfe gegen den König wach rief wegen andererZusagen und anderer Rechte, die wieder durch die Errichtung derProvinzialstände verletzt worden waren.

Bethmann-Hollweg sagte mit Recht, diese Argumentationdringe in das Heiligtum des königlichen Gewissens, stelle denKönig gegen den König, ziehe ihn in den Streit der Parteien undgefährdeauf diese Weise Vertrauen und Autorität der AllerhöchstenPerson, die unendlich schwerer wiegen als alle ständischen Rechteund historischeu Institutionen". Ein solches Verfahren seinichtroyalistisch und deshalb nicht mehr konservativ".

Diese Argumentation Gerlachs war ein Produkt der Gewissens-verwirrung der Zeit und eine Quelle neuer Verwirrung, dennweiten Kreisen galt sein Wort als Führer. Auch sonst verstieg ersich zu ganz sinnlosen, den bekanntesten Thatsachen widersprechen-den Behauptungen und sogar zu dem unvorsichtigen Satze, daßdie Regierung und also doch auch der König erst mit der Be-seitigung der bestehenden Gesetze zuTreu und Glauben " zurück-kehren würde. Bei solcher Gesinnung war es nur noch eine Frageder Taktik, ob man den König zum Bruch seines Eides auf dieVerfassung drängen solle.

Weniger bedeutend erscheint auf den ersten Blick der Kampfum die Gemeindeverfassung vom 11. März 1850. Dadurch unter-warf aber der Adel die bäuerliche Bevölkerung von neuem in wich-tigen Beziehungen seiner Gewalt. Die Kreuzzeitungspartei stellte beidiesem Kampfe ihre Jnterefsen als die Interessen des Grundbesitzesüberhaupt hin, um die Teilnahme, die in unserem Volke für denAckerbau und das Gedeihen einer gesunden bäuerlichen Bevölkerungvorhanden ist, für Privilegien aufzurufen, die thatsächlich geradedie entgegengesetzte Wirkung hatten, die den Bauernstand nichthoben, sondern erdrückten.

Mit solchen Mitteln glückte es der Partei, die Steuerprivi-legien der Rittergüter zu erhalten, obwohl ihre Beseitigung schonin dem Finanzedikt vom 27. Oktober 1810 verheißen, in Artikel101 der Verfassung von neuem in Aussicht gestellt und durch das

Kaufmann, polit. Geschichte. 30