476 Die Reaktion von 1850—1858, im besonderen in Preußen.
v. Ploetz, Below und Pfeil, die Stahl deshalb auch im Herreilhausewiederholt bekämpfte. Allein es charakterisiert die in diesen Reihenherrschende Verwirrung, daß Stahl hier jene Gruppe in Gemein-schaft mit dem Ministerium bekämpfte — im ganzen aber als ihrGenosse und Führer gegen das Ministerium stritt.
Die Stein-Hardenbergische Gesetzgebung ist für Stahl nichtsals Revolution von oben, Revolntionierung des Staates durch dieBureaukratie. Er schweigt von dem Bedürfnis der Zeit, wie vonder Entartung der fürstlichen Gewalt des achtzehnten Jahrhunderts.
Nur so war es ihm möglich, die Ansprüche der preußischenJunker mit dem Widerstaude der englischen Aristokratie zu ver-gleichen. Die englischen Parlamente waren erfüllt von staatlichen Ge-danken, während jede neue Publikation von Briefen und Urkundenaus den politischen Kämpfen des 17. und 18. wie des 19. Jahr-hunderts die kleinlichsten persönlichen Interessen, das vollständigeFehlen staatlichen Sinnes bei den preußischen Herreu offenbart,nicht anders als bei dem hannöverschen, hessischen, mecklenburgischenAdel. Der Göttiuger Hofrat Spittler ist in seiner GeschichteHannovers vor hundert Jahren darüber bei aller Devotion imAusdruck zu dem gleichen Urteil gekommen wie in unsern Tagendie Herausgeber der Urkunden und Akten aus der Zeit des GroßenKurfürsten.
So wurde also die konservative Partei von einein doppeltenGegensatze geschwächt. Katholisierende Tendenzen und Anschauungenstritten mit dein protestantischen Eifer des Königs und seinerFreunde nnd noch mehr mit den Anschauungen der Landgeistlichen,die neben dem Adel einen besonders wichtigen Bestandteil derPartei bildeten, teils infolge ihrer wirtschaftlichen nnd gesellschaft-lichen Abhängigkeit von den Grundherren, teils infolge der geschicht-lichen Stellung der protestantischen Kirche zn dem Landesherrn .Noch bedeutsamer war der Gegensatz der Bureaukratie und derJunker. Stahl sühlte diese Schwächen; schon die Lebhaftigkeit, mitder er sich bemüht, die Lehre von der Teilung der Gewalten alsden Kern der konstitutionellen Lehre zn bezeichnen nnd zu wider-legen, verrät, daß er eine schlechte Position verteidigt, denn dieLiberalen waren über die Mängel jener Lehre MonteSquieus längst