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Politische Geschichte Deutschlands im neunzehnten Jahrhundert / von Georg Kaufmann
Entstehung
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Die Indemnität.

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1866 die Indemnität vom Hanse der Abgeordneten bewilligt.Unter den Abgeordneten, die dagegen stimmten, waren Männer,wie Gneist und Harkort, die nichts weniger als radikal dachtenund deren Liebe und Eifer für das Vaterland niemand zu be-zweifeln wagte. Sie stimmten trotzdem dagegen, weil die Formdes Antrags den Streit über das Budgetrecht des Abgeordneten-hauses zu verdunkeln schien, und es ist kein Zweifel, daß die An-schauungen des Königs über diesen Punkt damals recht bedenklichwaren. Was er der Deputation des Abgeordnetenhauses, die ihmeine begeisterte Adresse überreichte, über diesen Puukt sagte, wagtesie gar nicht mitzuteilen. Aber die Majorität sand zum Glück denMut, diese Gegensätze als nebensächlich zu behandeln, nnd nunwurden alle weiteren Geschäfte so glücklich erledigt, daß am18. Dezember sogar noch die Beratung des Staatshaushaltes sür

1867 zu Ende geführt werden konnte.

Zum ersten Male seit fünf Jahren war ein gesetzmäßiges Budgetzustande gekommen, und zum ersten Male, seit die Verfassungbestand, war es möglich geworden, es vor Beginn des betreffendenJahres zur Annahme zu bringen. Es war nur durch weitgehendeNachgiebigkeit der Regierung möglich geworden, aber sie wollte denErnst bethätigen, mit dem sie gesonnen sei, das Bndgetrecht desHanses anzuerkennen, und den Ernst, mit dem sie den Entschlußausgesprochen habe, mit ihm gemeinsam an dem gemeinsamenWerke fortzuarbeiten". Höhepunkte dieses konstitutionellen Zu-sammenwirkens von Regierung und Volksvertretung boten BismarcksReden über die Aufnahme der eroberten Provinzen in den Ver-band des preußischen Staates und über die Organisation des Nord-deutschen Bundes . Auf Grund der früheren Erklärungen schloßPreußen am 18. August 1866 mit den übrigen nördlich vomMain gelegenen Staaten des ehemaligen Deutschen Bundes einenVertrag über den Entwurf einer Bundesverfassung uud über dieBerufung einer konstituierenden Versammlung, welche diesen Ent-wurf mit den verbündeten Regierungen vereinbaren solle.