II. Anatomie und Entwickelungsgeschichte.
und schrieb auch eiu „Compendium der chirurgischen Patho-logie und Therapie". Gegen Ende seines Lebens befaßte ersich mit Studien über die Zellenlehre und bekämpfte dieselbe unddie daraus entstandene Cellularpathologie, konnte aber mit seinenAuschauuugen nicht durchdrungen. — Die Färbung der Binde-und Nervensubstanz mittelst H^clrai-A^rum uitricuirl und die da-durch ermöglichte bessere Erkennung der feineren Struktur derNervenzellen verdanken wir Carl Frommann in Jena (1831—1892), der eine Reihe von Untersuchungen über „Normaleund pathologische Anatomie des Rückenmarkes und deszentralen Nervensystems", namentlich bei der multiplenSklerose, angestellt hat. —
Christian Lndwig Braune (1831—1892) in Leipzig zeichneteeinen „Topographisch-anatomischen Atlas nach Durch-schuitteu au gefrorenen Kadavern" (1872), der sich von demHeiymann sehen Werke durch seine Gründlichkeit unterscheidet undallgemeine Anerkennung fand. Seine Hauptstärke lag auf demGebiete der Venenforschung. Auch Nicolaus Ruediuger (1832—1896) in München schätzte die Gefrierdurchschnitte und fertigtevon deuselbeu ausgezeichnete Photographien an, welche seine Werkezu einem wertvollen Studienmaterial erheben. Klassisch zu nennensind sein „Atlas des menschlichen Gehörorganes" und seine„Topographisch-chirurgische Anatomie des Menschen".Ruediuger galt als ein vorzüglicher Lehrer, der ein Hauptaugen-merk auf klare Demonstrationen richtete. — Anton Nuhn (1814—1889) in Heidelberg beschrieb als der Erste die „NnhnscheDrüse" in der Zungenspitze und verfaßte eiu „Lehrbuch dervergleichenden Anatomie", sowie eine Anleitung zu llbungeuim Präpariersaale, endlich zeichnete er chirurgisch-anatomische Taselu.Die „Statik und Mechanik des menschlichen Knochen-gerüstes" bearbeitete Georg Hermann von Meyer (1815 —1892) in Zürich . Auch stammt von ihm eiu „Lehrbuch derAuatomie". Besonders aber wurde er durch seine Aufsätzeüber eine rationelle Fußbekleidung populär, iu denen er die For-derung stellte, daß mehr Rücksicht auf den anatomischen Ban desFußes genommen werden müsse, als es bisher geschehen war.