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VI. Hygieine.
bis sich auf Veranlassung Frankreichs im Jahre 1866 die II. inter-nationale Sanitntskonferenz in Konstantinopel versammelte. Eswurde beschlossen, die von Indien kommenden Schiffe genau zuüberwachen und für die aus durchseuchten Gegenden kommendenSchisse eine zehntägige Quarantäne anzuordnen. — Eine im Jahre1868 eingesetzte Kommission mixte ollarAss <ls la rsvisian äu tgrikäes «Zroits 8g.vitg.ire8 6an8 I'^mvirs ottowÄll arbeitete ein Projektzur EinHebung von Sauitätstaxen durch die Türkei aus, aber auchdiesmal wurde mehr geredet als gehandelt. Als sich daher dieCholera nicht eindämmen ließ, trat eine dritte internationale Kon-ferenz in Wien zusammen, welche sich mit einer gründlichen Des-infektion der durchseuchten Schiffe begnügte. Die Schiffe selbstwurden aber nach derselben freigegeben. Diejenigen Staaten, welchedie Quarantäne aufrecht hielten, sollten daran nicht gehindert werden.Auch diese Konferenz hatte keine praktischen Folgen zu verzeichnen,weil sich die einzelnen Staaten nicht einigen konnten. Ähnlichging es mit einer vierten Konferenz (1881) in Washington undeiner fünften zu Rom (1885), die durch die Beteiligung der erstenHygieiniker und durch ihre Beschlüsse zu den interessantesten gehört.Im Jahre 1892 tagte eine sechste Konferenz in Venedig, derenBeschlüssen mit Ausnahme von Griechenland, Spanien und Por-tugal alle Staaten beitraten. Endlich ist die siebente Konferenzvom Jahre 1893 zu Dresden zu erwähnen, welche eine Konvention'zeitigte, durch welche der Kampf gegen die Cholera einheitlichorganisiert wurde. — Eine achte Konferenz in Paris vom Januar1894 erließ ein von Proust ausgearbeitetes Programm mit fol-genden Paragraphen: Sanitätspolizei in den Häfen des äußerstenOrients, ärztliche Untersuchung der indischen und javanischen Pilger,Desinfektion der Effekten, Verbot der Einschiffung verseuchter oderverdächtiger Passagiere, Verbot der Einschiffung unbemittelterPilger, Sanitätspaß, Bestimmung, daß jedes Schiff mit einemArzte, eiuem Desinfektionsapparat, genügendem Vorrat vollständigvor Verunreinigung geschützten Wassers versehen ist, Wahl einerStation am Eingange des Roten Meeres, in welcher Observationund Desinfektion der Pilger vorgenommen werden könnte, Ver-besserung der bestehenden Sanitätsposten in Camaran, Abu Saad