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Die geistigen und socialen Strömungen des neunzehnten Jahrhunderts / von Theobald Ziegler
Entstehung
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Fünftes Kapitel.

Der Sieg der Hegelschen Rechts- Philosophie.

Die individualistische Anschauung vom Wesen des Staates.

Mit der veränderten Stellung der Völker und der Einzelneu zum Staat, wie sie seit den Befreiungskriegen faktisch eingetreten war, hing auch im Bewußtsein der Zeit eine Umwälzung in den Gedanken über Ausgaben uud Wesen des Staates zusammen. 1792 hatte Wilhelm von Humboldt in seinenIdeen zu einem Versuch m'e Grenzeu der Wirksamkeit des Staates zu bestimmen" diesem die allerengsten Grenzen gezogen, ihm jede Knlturausgabe abgestritten und lediglich den Schutz nach innen uud nach auszeu zugewiesen. Positiv lautete seine Formel so:daß die Erhaltung der Sicherheit sowohl gegen auswärtige Feiude als innerliche Zwistigkeiteu den Zweck des Staats ausmachen nnd seine Wirksamkeit beschäftigen müsse"; negativ stellte er den Grundsatz aus, daßder Staat sich schlechterdings alles Bestrebens, direkt oder indirekt auf die Sitten und den Charakter der Nation anders zu wirken, als insofern dies als eine natürliche, von selbst entstehende Folge seiner übrigen schlechterdings notwendigen Maßregeln unvermeidlich ist, gänzlich enthalten müsse; und daß alles, was diese Absicht befördern kann, Uorzüglich alle besondere Aufsicht auf Erziehung, Religionsanstalten, Luxusgesetze u. f. f. schlechterdings außerhalb der Schranken seiner Wirksamkeit liege". Persönlich erklärt sich diese Verengung des Staatszweckes bei Humboldt aus den Erfahrungen, die er als Referendar beim Kammergericht zu Berlin unmittelbar nach dem Erlaß des Wöllnerschen Religionsediktes mit diesem Staat und

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