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Die geistigen und socialen Strömungen des neunzehnten Jahrhunderts / von Theobald Ziegler
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145
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Die Hegelsche Rechtsphilosophie,

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Darum ist für Hegel der Staat ein Notwendiges, kein Zu-fälliges, das au und für sich Vernünftige uud Seinsollende, keiuWillkürliches,die Wirklichkeit der sittlichen Idee",das sittlicheGanze" uud insofernder Gott ans Erden". Mit Adam Müllererklärt er den Staat für den absoluten und unbewegte» Selbst-zweck! an Rousseau tadelt er, daß nach ihm der allgemeine Willenur Wille aller Einzelnen sei, der contrat social auf Willkürberuhe und dadurch alle Autorität vernichtet werde; und Hallergegenüber betont er eben jenes Vernünftige am Staat, dessen Gewaltnicht Willkür, sondern die sich durchsetzende Vernunft selber sei: esist der Gang Gottes in der Welt, daß der Staat ist. An derSitte hat er seine unmittelbare, in dem Bewußtsein des Einzelnenseine vermittelte Existenz: iu ihm kommt die Freiheit zu ihremhöchsten Recht, und doch hat der Staat das höchste Recht gegenden Einzelnen und sür diesen ist es die höchste Pflicht, Mitgliedeines Staates zu sein und sich demselben ganz hinzugeben.

Diesen Gedanken, daß der Staat mehr sei als öer Einzelne,vor und über ihm sei, hat Hegel nicht etwa der Romantik einesAdain Müller entnommen, sondern mit vollem Bewußtsein grcister in demselben ans antike Anschauungen und Jdeeu zurück: dieOmnipotenz des Staates ist ihm als Neuhumanisten, nicht alsRomantiker an den Borbildern und Theorien der Alten zumBewußtsein gekommen.

Damit tritt er in den schärfsten Gegensatz wie gegen dieuvch immer nachwirkenden Plattitnden der Aufklärung fo gegeudie subjektive Willkür der Romantik, und lehrt und fordert einestaatliche Gesinnung, wie sie vielleicht ans den Freiheitskriegendirekt Hütte herauswachsen können, wenn damals der Staat seinePflicht gethan hätte uudveruüuftig" gewesen wäre. Hier liegtaber zugleich auch die iuuige Perbindung der Hegelichen Nechts-und Staatsvhilosovhic mit dem preußischen Staat. Jedem Staatmußte eine solch hohe Wertschätzung, wie sie ihm hier als derVerkörperung aller Sittlichkeit zu teil wurde, angeuehm sein, eineUnterstützung seiner Aufgabe und seiner Voraussetzung, staatlicheGesinnung zu pflanzen und aus sie zu rechnen, lag darin. Aberder preußische Staat mußte doch noch eine gauz besondere Frende

Zicgler, die geistigen u. socialen Strömungen des lg. Jahrh. 10