Druckschrift 
2 (1927)
Entstehung
Seite
6
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rung und von mir und Marquis Imperiali unterstütztdarauf hinzuweisen, daß sie auf die Beibehaltung derursprünglichen Fassung hinsichtlich des Schutzes derauf den an Serbien und Montenegro abzutretendenGebieten wohnhaften Muselmanen, Katholiken undAlbanesen bestehe. Er müsse daher die auf Wunschder serbischen Regierung mit Unterstützung Rußlands abgeänderte Fassung:pour assurer la liberte duculte" beanstanden. Einmal getroffene Vereinbarun-gen sollten auch in diesem Falle aufrechterhaltenwerden und könnten nicht, lediglich weil sie Serbien und Herrn von Hartwig unbequem seien, beliebigenUmwandlungen unterworfen werden. Demgegenübermachte Graf Benckendorff geltend, daß der Wortlautvom 22. März mit Recht in Belgrad Anstoß errege,weil dadurch nach dem Vorbild türkischer Verhält-nisse Voraussetzungen entstehen könnten für die Ein-mischung fremder Staaten in die inneren VerhältnisseSerbiens . Nach längerer Erörterung wurde auf Vor-schlag Sir Arthur Nicolsons ein Wortlaut vereinbart,der in Petersburg und Wien zur Begutachtung vor-gelegt werden, den beiderseitigen Wünschen möglichstRechnung tragen und allen Zweideutigkeiten Vor-beugen soll. Nachstehend die vorgeschlagene Fassung:

Die sechs Mächte könnten es für unerläßlich er-klären, daß die serbische und die montenegrinischeRegierung dringend Maßnahmen ergreifen, um in denan Serbien und Montenegro abgetretenen Gebietenallen Bevölkerungsteilen ohne Unterschied der Reli-gion die Freiheit und den wirksamen Schutz ihrerReligionsausübung und Lehrtätigkeit zu sichern."

Ob diese Auslegung in Wien genügen wird, ist un-gewiß, da sie, worauf es Serbien ja hauptsächlich an-kommt, jede Handhabe für Österreich-Ungarn aus-schließt, sich der Interessen der albanischen