erkennt, die Rechte und Interessen der Kutzo-walachen im Epirus wahrzunehmen.
3. Das Wiener Kabinett hält außerdem die Fest-setzung folgender Punkte für unerläßlich:
1) genaues Datum des Beginns und der Beendigungder Arbeiten der Abgrenzungskommission,
2) für die Ausführung dieser Arbeiten soll dieKommission die abzugrenzenden Gebiete in Sektionenteilen,
3) die Abgrenzung ist nach ethnographischen undgeographischen Gesichtspunkten vorzunehmen,
4) es wäre wünschenswert, daß die Versammlungsich einigte, Griechenland aufzufordern, sofort dieAlbanien zugeteilten Gebiete und die anderen Gegen-den je nach Maßgabe ihrer Zuteilung an Albanien durch die Abgrenzungskommission zu räumen.
Marquis Imperiali und Fürst Lichnowsky unter-stützen diese Vorschläge.
Zum 1. Absatz der österreichisch-ungarischen Vor-schläge bemerkt Sir Edward Grey , daß es der Kom-mission zustehe, die Grenze zwischen Stylos undKoriza festzulegen, und daß es sehr schwierig sei, übereine detailliertere und genauere Festlegung zu einerEinigung zu gelangen, da der Versammlung die nötigenUnterlagen nicht zur Verfügung stünden.
Der französische, der russische und der deutscheBotschafter teilen diese Meinung, der österreichisch-ungarische und der italienische Botschafter behaltensich vor, sie ihren Regierungen zu unterbreiten.
Zum 2. Absatz
bemerkt Sir Edward Grey, da Rumänien undGriechenland Verbündete seien, komme es ihnen zu,sich über die Garantien zu verständigen, die denKutzowalachen in den Griechenland angegliederten
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