Druckschrift 
2 (1927)
Entstehung
Seite
51
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Südufer des Ochrida-Sees von dem Dorf Lin bis zudem Kloster Swet Naum ganz zu Albanien gehören.

3. Die Kommission beginnt ihre Arbeiten am1. September und beendet sie am 30. November lfd.Jahres.

4. Die Kommission erledigt ihre Arbeiten nachSektionen, wobei sie der natürlichen Gestaltung derTäler Rechnung trägt.

5. Die Abgrenzung geschieht nach ethnographi-schen und geographischen Grundlagen; für die ethno-graphischen Erhebungen gilt die Muttersprache derBevölkerung, das heißt die in den Familien gesprocheneSprache, als Richtschnur; die Kommission schenkt denVersuchen einer Volksabstimmung oder anderen po-litischen Kundgebungen keinerlei Beachtung.

6. Was den von Walachen bewohnten Bezirkbetrifft, so hat die Kommission ihre Nationalität fest-zustellen. Die Frage seiner Zuteilung an Albanien oderGriechenland bildet den Gegenstand einer unmittel-baren Verständigung zwischen Griechenland und Ru-mänien .

7. Spätestens einen Monat nach Beendigung derArbeiten der Kommission findet die Räumung der Al-banien zugeteilten Gebiete durch die griechischenTruppen statt.

Marquis Imperiali und Fürst Lichnowsky stimmendieser Mitteilung bei. Der französische und der russi-sche Botschafter behalten sich vor, ihre Regierungenbetreffs dieser Mitteilung zu befragen.

Zu Artikel 6 bemerkt Sir Edward Grey , er entzieheden Mächten die Abgrenzung der von den Kutzo-walachen bewohnten Gegenden und teile sie Griechen-land und Rumänien zu.

Wenn man, wie es schon vorgeschlagen wurde,diesen beiden Mächten überlassen könnte, sich un-