Pichon und dem italienischen Botschafter in Paris vom6. ds., aus der hervorgeht, daß der französische Mi-nister des Auswärtigen bereit ist, seine Zustimmungzu Artikel 5 der von Sir Edward Grey am 1. Augustvorgeschlagenen Formel zu geben, wenn bei der end-gültigen Regelung die Mächte über das Schicksal dervon Italien besetzten Inseln entscheiden. Diese Zu-stimmung würde unter der Voraussetzung erteilt, daßItalien den Mächten die Aufgabe überließe, über dieZuerteilung des Dodekanes zu beschließen, ohne gegendie einmütig von den sechs Mächten getroffene Ent-scheidung Einspruch zu erheben. Der italienischeBotschafter sagt, er sei ohne Weisungen und könnesich zu dem Gegenstand nicht äußern.
Graf Mensdorff macht folgende Mitteilung: DieKaiserliche und Königliche Regierung macht ihre Zu-stimmung zu der Ernennung einer internationalen Kom-mission, der die Bestimmung der Südgrenze Albaniens anvertraut werden soll, von folgenden Punkten ab-hängig:
1. Die Gebiete, auf die sich die Arbeiten der Kom-mission erstrecken, dürfen nicht unbestimmt bleiben.Ihre Grenzen sind im Westen die Bergzüge, die denAlbanien zugeteilten Küstenstrich bis Phtelia von demTal von Argyrokastron trennen; im Nordosten dieGrenzlinie der ehemaligen ottomanischen Kasa Koriza.Dazwischen bildet die in der von Herrn Veniselosüberreichten Denkschrift angegebene Linie die nörd-liche Grenze der Arbeiten der Kommission, währendsie sich nach Süden und Südosten bis zu der vonÖsterreich-Ungarn vorgeschlagenen Linie ausdehne.
2. Es wird schon jetzt festgesetzt, daß der Küsten-strich bis Phtelia einschließlich der Insel Sasseno, dieGegenden nördlich der griechischen Linie und die ehe-malige ottomanische Kasa Koriza mit dem West- und
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