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2 (1927)
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der Marquis Imperiali unter Vorbehalt der Befragungseiner Regierung zustimmt, zur Kenntnis bringen.

Sir Edward Grey schlägt folgende Fassung vor,die ihm den Ansichten beider Regierungen zu ent-sprechen scheint:

Wenn . . ., werden sich die sechs Großmächteüber die Zuteilung des Dodekanes aussprechen undnach gemeinsamer Übereinkunft die Entscheidung indieser Hinsicht fällen.

Der französische und der italienische Botschafterwerden ihren Regierungen diese Anregung über-mitteln.

Sodann wurde die Frage des Diensteinkommensder Mitglieder der Commission de contröle in Al-banien besprochen. Man einigte sich dahin, daß einEinkommen von etwa 1200 bis 1500 Pfund angemessenerscheine. Sir Edward Grey teilte mit, daß der der-zeitige englische Generalkonsul in Saloniki, Lamb, fürdiese Stelle in Aussicht genommen sei.

Ferner wurde erwähnt, daß Herr Misu, der rumä-nische Gesandte, im Aufträge seiner Regierung denWunsch ausgesprochen habe, daß Rumänien bei dersüdalbanischen Grenzkommission mit vertreten sei,daß diesem Ansinnen aber mit Rücksicht auf Griechen-land nicht könne entsprochen werden.

Schließlich gelangte ein Antrag des hiesigen mon-tenegrinischen Vertreters, Conte Voinowitsch, zur Be-sprechung über Berücksichtigung montenegrinischerWünsche bei der Feststellung der montenegrinisch-albanischen Grenze; nachstehend der betreffende Be-richt:

Der montenegrinische Vertreter hat den französi-schen, russischen, italienischen und deutschen Bot-schafter gebeten, die Aufmerksamkeit der Versamm-lung auf die Zweckmäßigkeit, bei der Bestimmung der

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