Druckschrift 
2 (1927)
Entstehung
Seite
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obige Entwurf von uns in zustimmendem Sinne ehe-stens beantwortet wird.

Anlage: Vertragsentwurf

In Anbetracht der Möglichkeit, daß Portugal finanzielle Unterstützung einer fremden Macht oderfremder Mächte benötigen könnte und zu dem Zweck,den internationalen Verwicklungen, die eine solcheLage der Dinge hervorrufen könnte, vorzubeugen unddie Unversehrtheit und Unabhängigkeit Portugals zuerhalten, sind die von ihren Souveränen gebührendbevollmächtigten Unterzeichneten übereingekommenwie folgt:

Artikel I

1. Sobald entweder die britische oder die deutscheRegierung es für angebracht hält, einem ErsuchenPortugals nach einer Anleihe unter Verpfändung derZoll- oder sonstigen Einkünfte von Mosambique oderAngola stattzugeben, wird sie von dieser Tatsacheder anderen Regierung Mitteilung machen, und dieandere Regierung soll das Recht haben, einen Teil derbenötigten Gesamtsumme vorzustrecken.

2. Falls die andere Regierung ihre Absicht kund-gibt, dieses Recht auszuüben, werden die beiden Re-gierungen über die Bedingungen der beiden Anleihenberaten, und diese Anleihen sollen unter Verpfändungder Zolleinnahmen von Mosambique und Angola mög-lichst gleichzeitig ausgegeben werden. Die Anleihensollen, soweit wie möglich, in demselben Verhältniszueinander stehen wie die Beträge der für sie ver-pfändeten Zolleinnahmen,

3. Die Anleihen sollen zu Bedingungen ausgegebenwerden, die für Portugal so günstig sind, wie es dieLage des Geldmarktes und die Sicherheit der An-

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