Druckschrift 
2 (1927)
Entstehung
Seite
91
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Wortlautes zuzustimmen. Es empfehle sich nicht, someinen sie, den Endzweck des Planes (scope) weiterauszudehnen und zu verallgemeinern. Wenn auch dieWahrscheinlichkeit eines finanziellen Zusammen-bruches nicht naheliegen sollte, so sei doch derHauptzweck des Abkommens, getrennte Gebiete zuschaffen für die Betätigung des deutschen und briti-schen Kapitals und Unternehmungsgeistes. Die in derEinleitung erwähnte finanzielle Unterstützung beziehesich also nicht bloß auf die Verpfändung der Kolonienselbst oder von Teilen derselben, sondern auch aufprivate Betätigung in den genannten Gebieten, diedie Erschließung und Entwicklung derselben zumZwecke hätten. In diesem Sinne hat Sir Edward Grey auch schon mit dem früheren portugiesischen Ge-sandten Marquis de Soveral gesprochen, der über dieEinzelheiten des Vertrages genau unten ichtet zu seinschien. Der Minister ist nach wie vor bestrebt, demVertrage jede gegen Portugal gerichtete Spitze zunehmen, und möchte ihn lieber als eine Unterstützungder Kolonialwirtschaft Portugals erscheinen lassen.Auch will er dem Parlamente gegenüber in der Lagesein, sagen zu können, daß sich an den Voraussetzun-gen des Vertrages nichts geändert habe. Beide Mi-nister erklärten daher, auf eine Abänderung der Vor-rede nicht eingehen zu können.

Hingegen wollen beide Herren unseren Wünschenmit Bezug auf Artikel VIII insofern entgegenkommen,als sie der Aufnahme des Zusatzesor the vitalinterests of the adjoining British and German Coloniesand Protectorates" beistimmen. Hiermit hätten wiralso den wichtigsten Punkt unseren Wünschen ent-sprechend bei der hiesigen Regierung durchgesetzt.Die Aufnahme einer die Antisklaverei betreffendenKlausel wurde jedoch unter Hinweis auf deren Fehlen