Druckschrift 
2 (1927)
Entstehung
Seite
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Artikel XII

Das vorliegende Abkommen soll nach gebührenderRatifizierung zwischen den vertragschließenden Mäch-ten das Abkommen, das geheime Abkommen und diegeheime Note, die am 30. August 1898 in London ab-geschlossen und unterzeichnet wurden und die hiermitfür kraftlos erklärt werden, ersetzen.

Artikel XIII

Das vorliegende Abkommen soll ratifiziert werden,und die Ratifikationsurkunden sollen sobald als mög-lich ausgetauscht werden. Das Abkommen soll un-mittelbar nach dem Austausch der Ratifikations-urkunden in Kraft treten.

Zu Urkund dessen haben die Unterzeichneten, mitgebührenden Vollmachten versehen, das Abkommenunterzeichnet und ihre Siegel beigedrückt.

Ausgefertigt in doppelter Urschrift zu London ,d en .1913. Lichnowsky.

AN DEN REICHSKANZLER VON BETHMANN HOLLWEG

London , 13, 6. 1913

S oeben hatte ich eine Besprechung mit Sir EdwardGrey und Mr. Lewis Harcourt über unsere Wünschebezüglich des letzten englischen Entwurfes für die neuezur Veröffentlichung bestimmte Fassung des deutsch-britischen Geheimvertrages über das portugiesischeKolonialgebiet. Ich hatte gleich nach meiner Rückkehrdem Staatssekretär des Äußeren unsere Vorschlägeschriftlich übergeben und begründet und wurde heutezu ihm gebeten, um die Antwort der britischen Re-gierung entgegenzunehmen.

Was zunächst die Einleitung betrifft, so lehnenbeide Herren es ab, einer Änderung des bisherigen

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