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2 (1927)
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kundigungen über die den deutschen Offizieren ein-zuräumenden Befugnisse einzuziehen. Es schien ihmvor allem darauf anzukommen, ob die General Liman eingeräumte Stellung mit der früher von General Frei-herrn von der Goltz innegehabten übereinstimme oderob in dieser Hinsicht ein Novum eingetreten sei. Ihmpersönlich würde auch dies gleichgültig sein. Er müsseaber befürchten, daß, falls die den jetzigen Offizierenerteilten Befugnisse eine wesentliche Erweiterung inder Exekutive darstellten, von russischer Seite in Kon-stantinopel Entschädigungen verlangt werden könnten,die etwa in Übertragung eines Kommandos in Ar-menien gipfelten. Eine solche Lösung scheine ihm, demMinister, höchst bedenklich, da dies der Anfang vomEnde, der Beginn der Aufteilung der asiatischen Türkei bedeute. Er werde alles tun, um eine solche Wendungzu verhindern, doch könne er angesichts der erregtenStimmung, die in Petersburg herrsche, den Erfolgseiner Schritte nicht verbürgen.

Vorläufig versprach der Minister, nichts tun zuwollen, als die gedachten mündlichen und vertrau-lichen Erkundigungen, die gesondert und nicht incorpore erfolgen würden, einzuziehen. Über das Er-gebnis wolle er mit mir Rücksprache nehmen, ehe erirgend etwas weiter unternehme.

Auf meine Entgegnung, daß die Stellung des bri-tischen Admirals, der die gesamte türkische Flotte zubefehligen berufen sei, noch weit über die des GeneralsLiman hinausginge, entgegnete der Minister, daß Ad-miral Limpus genau dieselbe Stellung einnehme, diefrüher seine Vorgänger gehabt hätten, eine Verände-rung der Lage durch seine Berufung also nicht ein-getreten sei, während anscheinend General Freiherrvon der Goltz keinen eigentlichen Oberbefehl gehabthätte. Auch sei man in Rußland hinsichtlich der

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