Druckschrift 
2 (1927)
Entstehung
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Terrorisierung zu schützen, muß doch eine Wehrmachtda sein, deren kein Staatswesen, auch kein republi-kanisches, entraten kann, falls es nicht zur völligenOhnmacht verurteilt sein soll!

Hiernach gäbe es zwei empfehlenswerte Lösungen:entweder das Präfektensystem wie in Frankreich undItalien , etwa nach Maßgabe der preußischen oderbayerischen Regierungsbezirke mit entsprechenderSelbstverwaltung; oder aber die Zusammenfassungverschiedener Bezirke zu Provinzen wie in Preu-ßen auf historisch -geographischen, wenn auchnicht immer auf den bisherigen politischen Grundlagen.Jede Provinz könnte dann ihren eigenen Landtag undeine erweiterte Selbstverwaltung haben, und fallsein Senat gebildet wird, dessen Mitglieder aus derZahl ihrer Landtagsabgeordneten wählen. Ich würdedie Provinzialverfassung vorziehen, da es gemeinsameAngelegenheiten in Verwaltungsfragen gibt, die überden Rahmen der Bezirke hinausreichen. Wir hättenalsdann etwa die Provinzen: Bayern, Franken, Schwa-ben, Thüringen, Obersachsen, Niedersachsen, Meck-lenburg, Pommern, Schlesien usw.

Die Reichsprovinz wäre also ein Zwischengliedzwischen dem Departement und der parlamentarischenZentralregierung, eine gemilderte und unbedenklicheForm des föderalistischen Gedankens, ohne dessenGefahren für Kraft und Einigkeit.

Der föderalistisch - demokratische Staat isttatsächlich nur da berechtigt, wo geographischeund ethnographische Voraussetzungen den Ein-heitsstaat unmöglich machen. Ein ganz überwiegendnational-homogenes Gebilde, wie das deutsche, dessengeographische Ausdehnung die Frankreichs nicht über-trifft, dessen wirtschaftliches Leben aber ein engesZusammenwirken aller Teile bedingt, könnte durch

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