DAS EHEBÜCHLEIN EYBS
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Dingen beschäftigt. Albrecht von Eyb muß sich jedoch damit herum-schlagen, hat man doch für seine Zeit, das ausgehende Mittelalter, einebesondere Sittenverderbnis des deutschen Bürgerhauses, an das er sichwendet, feststellen wollen. Erst die Reformatoren haben hier Wandelgeschaffen. So ist das Hauptwerk Eybs das in deutscher Sprache verfaßteEhebüchlein, das er im Jahre 1472, also 18 Jahre nach Barbaros Todund selbst schon über 50 Jahre zählend, der Stadt Nürnberg gewidmethat: ... zu lob und ere und sterkung irer pollicey und regimentz. Alsgrößte Stadt des Frankenlandes schien Nürnberg damals einer solchenMahnung besonders zu bedürfen. Viel inhaltliche Übereinstimmung läßtsich mit Barbaros Werk feststellen, aber keine wörtliche, so daß es nichtganz gewiß ist, ob nur der von ihr ausgehende Literaturzweig, oder auchdas epochemachende Werk selber Eyb vorgelegen haben, da er aber inseinem Zitatbuch den Sammelbegriff DE RE UXORIA vermerkt hat,scheint die Bekanntschaft mit dem Werk, das diesen Titel trägt, dochsehr wahrscheinlich, zumal einer der ersten Drucke dieser Schrift (1523)in Deutschland 50 Jahre nach dem Ehebüchlein Eybs zu Hagenau imElsaß erschienen ist. Eyb fußt auf denselben antiken Schriftstellern, dieBarbaro bevorzugt, besonders auf Valerius Maximus und Macrobius .Bei Eyb kommen noch einige bei Barbaro nicht verwandte Petrarca- undBoccacciostellen hinzu, aber die Hauptsache bleibt, daß bei aller Über-einstimmung des einzelnen eine Verschiedenheit der Haltung bemerk-lich ist, die schon in dem ungleichen Alter hegt, in dem beide ihrWerk schrieben.
Alle möglichen Einstellungen zur Ehe haben wir hier vorbeiziehen lassen,aber ein bisher noch nicht gehörter Ton wird durch den deutschen Städterin das Konzert mannigfaltiger Stimmen gebracht: der kleinbürgerlicheTon: «... vnd ist nit die heb vndter den menschen gmein. Sunderals Maro vergilius schreibt, alle geschlechtt auf erttreich, in wasser vndin luffte, es sey menschen, wilde oder gezeme thier, visch oder vogel,die vallen alle in die vnsinnigkeit, ungestumheit und in das feur derheb... Von der hebe verner zu schreiben ist nit mein furnemen vndmeinung gewest; auch pin ich des nit getriben und geubet und zymmetmir nit wie wohl auch die heb gelert und weyse leutt als menigcligwissend ist, ubergangen hat vnd gefangen.» Der Hauptunterschied mag