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nichts rcttcn ließ. >) Diese verklagten nnn den Vorsitzendendes Pupillenkollegiums von Naumburg, einen Herrn von G.,und den Dezernenten des Gerichts, einen Herrn von S., er-hielten 1849 ein obsiegendes Erkenntnis in der zweiten In-stanz bei dem Oberappellationssenate des Königl. Kammer-gerichts, wurden aber definitiv durch das Obertribunal mitihrer Klage abgewiesen. Dieses Urteil ist seinerzeit vonjuristischer Seite lebhaft kritisiert wordeu, aber es blieb dochdabei; Louise von Fraiwois und ihr Bruder hatten ihr ganzesfür jene Zeiten nicht unbedeutendes Vermögen verloren. AlsLouise diesen Spruch des Gerichtes erfahren hatte, war dasErste, was sie tat, daß sie ihre seidenen Kleider in einenKoffer wegschloß, damit sie nun niemanden mehr auch nichtdurch den Schein der Wohlhabenheit täusche.
Ein wahres Glück für die beiden Geschwister war es,daß ihre Mutter, die uns als eine sehr schöne Frau geschildertwird, sich schon 1819 mit dem Kreisgerichtsrate Herbst inWeißenfels wieder verheiratete. Dieser sah die Kinder seinerFrau aus erster Ehe durchaus als die seinigcu an und gründeteihnen so eine neue Heimat. Anfänglich haben sie wohl auchnoch aus dem Erbe des Vaters Unterstützung erhalten. IhrVormund hat sich aber wenig um sie gekümmert, noch wenigerihnen Rechnung gelegt. Er sei, so erzählte Louise später, ein-mal iu Weißenfels erschienen, und habe, mit der bürgerlichenErziehung seiner Mündel nicht zufrieden, verlangt, daß siewenigstens Harfe spielen lerne. Nachdem der Vormund trauriggeendet und die beiden Geschwister aussichtslos um ihr Ver-mögen gebracht waren, mußte ihr Leben freilich ein einfacheswerden. Und das um so mehr, als auch die Mutter ihrVermögen schuldlos verloren hatte, und die Herbstsche Familiesich um zwei Söhne, Bernhard und Arthur, vermehrte. Beidehat, um das gleich hier vorweg zu nehmen, Louise zu ihrem
1) Herr von R. soll sich entleibt haben. Das Übrige nachProzeßakten.