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die auch Koch, wie unsere Darstellung zeigen wird, in hin-länglichem Maße zu kosten bekam, so wird man demselbendie Anerkennung nicht versagen dürfen, daß er unter dengegebenen Umständen alles Mögliche zu leisten versucht hat.
Schon bei dem Notstände im Jahre 1843 hatte Kochmit dem Übeln Willen des Kurprinzen und Mitregenten inden verschiedensten Richtungen zn kämpfen gehabt. Am 4. Julidieses Jahres hatte das Gesamtstaatsministerimn bei demRegenten den Antrag gestellt, zur augenblicklichen Befriedi-gung der Not, welche die Regierung von Niederlassen fürden Landkreis Kassel und das Amt Grebenstein konstatierthatte, eine Ermächtigung zum Ankauf von 3500 ViertelRoggen*) zu geben. Am Tage darauf übersandte Koch dieweiter eingegangenen Berichte der übrigen hessischen Provin-zialregierungen dem Kurprinzen. Scharf betonte er, wie derZustand selbst in der „Fruchtkammer des Landes," auf derSchwalm, ein geradezu bedrohlicher geworden sei, und wiejeder Tag, ja jede Stunde der Verzögerung der zur Milderungdieses Notstandes nötigen Maßregeln eine unberechenbare Ver-antwortlichkeit mit sich bringe, die er nicht auf sein Gewissenkommen lassen könne. Der Kurprinz aber schenkte solchendringenden Vorstellungen kein Gehör. Die formalen Gründe,die er dein Begehren seines Ministeriums entgegensetzte,gehen aus dem Entlassungsgesuchc hervor, das Koch da-mals, am 5. Juli, einreichte und welches lautet: „Durch-lauchtigster Kurprinz usw. Bei einer solchen Rcgiernngsweisewie sich in dem Verfahren in Beziehung aus den untertänigstenMinisterialbericht über den dermaligen Notstand vom 4. d. M.ausgesprochen hat, — da der höchste Landesherr den Vor-stellungen seines Ministeriums über den znr Höhe der Ver-zweiflung gestiegenen Notstand seiner Untertanen das Gehörversagt, weil in dem deshalbigen Berichte ein Minister mitseiner eigenen Handschrift eine die Bezugnahme auf ein Gesetz
1) Ein Viertel Roggen wiegt 240 Zollpfund.