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der Ständekammer, die zum Ankauf von Getreide nötigenGeldsummen seien ins Budget aufzunehmen; da dieses abervor dem Zusammentritt der Stände nicht festgestellt werdenkönne, so sei jetzt ganz von der Sache abzusehen. Scheffer be-diente sich dieses Argumentes nur, um im Sinne des Kurprinzenzu sprechen, und dieser, dem jeder Fruchtankanf zuwider war,hatte gegen Koch sachlich geltend gemacht, es sei gar keine Notim Lande zu befürchten, nur die Wucherer Hütten die Frucht-preise in die Höhe getrieben, die Forderungen des Ministers„gingen ins Blaue hinein," da er keinen Nachweis über denBedarf liefern könne usw. Koch konnte sich hiergegen auf dasGutachten der Oberfinanzkammer berufen, die Bedenken Schef-fers leicht beseitigen, da nicht unbedeutende Geldsummen nochdisponibel waren; doch kannte auch er seinen Herrn zu gut,als daß er nicht hätte wissen sollen, daß, wenn derselbe einmalein formelles Bedenken gegen irgend eine ihm nicht zusagendeMaßregel erhoben hatte, er sich nicht damit aussöhnte,bis dieses Bedenken, und wenn auch nur wieder ganz formell,gehoben war. Auf die Gefahr hin, daß, wenn der verlangteNachweis geliefert sei, der Kurfürst einen neuen, rein äußer-lichen Grund finden werde, um die von seinem Minister be-triebene Angelegenheit auf unbestimmte Zeit hinauszuschieben,beschloß Koch doch genaue Erhebungen über die Fruchtvorrätedes Landes anstellen zu lassen. Denn eine Berechnung desdrohenden Defizits an Brotfrüchten, welche von dem durchdie Behörden oberflächlich festgestellten Ernteertrag des Jahres1846 aus versucht worden war, hatte ein solches Ergebnis ge-liefert, daß Koch sich gar nicht getraute, es dem Kurfürstenvorzulegen, wenn er überhaupt etwas zu erreichen hoffen wollte.Da Koch im Durchschnitt ein Pfund Brot täglich für jedenKopf zur Ernährung für notwendig hielt, — eine Annahme,welche nach den Aufstellungen der tüchtigsten, dem Ministerübrigens unbekannt gebliebenen Nationalökonomcn, z. B.Dureau's de la Malle, nicht zu hoch gegriffen ist, — so be-rechnete er, daß er zur Ernährung der Bevölkerung Kurhessens