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Aus dem Leben eines deutschen Bibliothekars : Erinnerungen und biographische Aufsätze / von Otto Hartwig. [Hrsg.: Erich Liesegang]
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werde» solle," aufgelöst. Tast mau ihres Rates und Bei-standes zur Bekämpfung der drohenden Teuerung mehr alsbedürftig sein werde, war vorauszusehen, aber doch unbe-rücksichtigt geblieben. Koch, der in dieser kritischen Zeit schonlängst nicht mehr der schiebende, sondern der geschobene war,hätte in seinem eigenen Interesse damals besser getan, denundankbaren Beruf, Minister des Kurprinzen von Hessen znsein, definitiv aufzugeben. Statt dessen ließ er sich immerwieder bestimmen, auf seinem Posten auszuharren, obwohler sich nicht auf eine Majorität in der Stänveversammlnngstützen konnte und in der Gunst der Hofpartei von den prin-zipiellen Gegnern jedes geordneten, konstitutionellen Ver-fassnngslebens, von Scheffer, Bickell usw. schon längst über-holt war. Er durfte sich allerdings auch die Frage vorlegen:Wer bleibt, wenn ich gehe", und im Hinblick auf die kirchlichenund politischen Fanatiker, die schon damals längst geplanthatte», was sie 18ö<> unter anderer Führung und mit Hilfeösterreichischer Bajonette ausführten, sich sagen, daß dieseGattung von Staatsmännern schwerlich etwas leisten werde,was dem Vaterlande und seinem Fürsten zum Vorteile ge-reichen könne. Aber die Rücksicht auf sein persönliches In-teresse, das in solchen Fällen stets mit dem wohlverstande-nen Interesse des gesamten Staatswescns zusammenfällt,hätten die Abdankung Kochs vollkommen gerechtfertigt.

Jetzt, nachdem die Ständckammer aufgelöst war, glaubteKoch, daß, wenn er nicht die nächsten Pflichten gegen das Land,dessen Minister des Innern er noch immer war, versäumenwolle, er für den Ankauf von Brotfrüchten auf die Verant-wortung des Staatsministerinms hin sorgen müsse. Da stelltesich ihm aber der Mann, der bisher in der Ständekammcralle verfassungsmäßigen Rechte des Landes mit Füßen getretenhatte, in der vom Kurprinzen Präsidierten Sitzung des Mi-nisterrates als Verteidiger der konstitutionellen Doktrin ent-gegen! Staatsrat Scheffer erklärte am 29. November, zweiTage nach der ganz formlos durch ihn vollzogenen Auflösung