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Aus dem Leben eines deutschen Bibliothekars : Erinnerungen und biographische Aufsätze / von Otto Hartwig. [Hrsg.: Erich Liesegang]
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Volk auf Surrogate der gewöhnliche» Lcbeusmittel, z. B.Rapskohl u. dergl., hinzuweisen, und beantragte die Vornahmevon Wegearbeitcn in verschiedenen Kreisen. Da er schon oftdie Erfahrung gemacht hatte,daß man bei seiner KöniglichenHoheit das, was man in einem allerdings notwendigengrößeren Umfange nicht zu erlangen vermochte, in kleinerenQuantitäten nach und nach erreichte," sollizitierte er fort-während nm Genehmigung zum Ankauf von kleineren Frucht-guantitäten. War diese Genehmigung auch eines schönen Tageserfolgt, so gereute sie den Kurprinzen wieder am nächstenMorgen. In welchem Lichte dadurch Koch den größeren Kauf-leuten wie dem hessischen Generalkonsul in Bremen gegen-über erscheinen mochte, da er bald Orders erteilen konnte, baldsie wieder limitieren oder zurückziehen mußte, kann sich jeder-mann leicht vorstellen. Der Kurprinz wußte es dann aberimmer so einzurichten, daß wenn er seinem Minister einenAntrag abgeschlagen hatte, er ihm einen anderen genehmigte,sobald er mit seinem Abschied drohte. So setzte Koch am11. Februar in einer Staatsministerialsitzung ein Verbot desBranntweinbrennens im Lande für die nächsten drei Monatevom 1. März an durch solche Drohung durch; so glaubte erwieder für einige Zeit wenigstens freies Fahrwasser gewonnenzu haben. Wenn man bedenkt, daß im Kreise Witzenhanscnallein täglich soviel Frucht in den Branntweinbrennereien ver-braucht wurde, als zur Ernährung von 10 000 Menschen er-forderlich war, so wird man diese Maßregel Kochs, die übri-gens verschiedene deutsche Staaten, Preußen, Hannover , Hessen-Darmstadt bald darauf nachahmten, von seinem Standpunkteaus als notwendig anerkennen müssen. Wie wenig aber Kochsich bei seiner rastlosen Tätigkeit zur Bekämpfung der Notder Unterstützung seines Gebieters zu erfreuen haben solle,zeigte sich fast unmittelbar nach diesem glücklich erwirktenVerbote. Gleichzeitig mit dem Antrage, dasselbe zu erlassen,hatte er nämlich einen anderen eingebracht: Die Laudeskredit-kasscndircktion zu ermächtigen, den Gemeinden, die zur Be-