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schaffnng von Brotfrüchten Anleihen bei ihr machen wollten,diese Anleihen zu gewähre». Das hatte seine Königliche Hoheitin Gnaden abzuschlagen geruht, vielmehr verlangt, daß jedeseinzelne derartige Gesuch einer Gemeinde ihm zur landes-herrlichen Genehmigung unterbreitet werde. Wenn nun solcheGesuche einliefen, konnte der Minister seinen Herrn nicht be-stimmen, die Genehmigung dazu zu geben; es erfordertein einzelnen Fällen achtmaliger persönlicher JnterzessionKochs, nur den Kurprinzen zu bestimmen, seinen Namens-zng unter das ausgefertigte Schriftstück zu setzen. Glücklicher-weise konnten derartige Fälle nicht allzuviele vorkommen.Die meisten Landgemeinden waren nämlich schon Schuldnerder Landeskreditkasse, bei der sie für Zehntablösungen unddergleichen Geld aufgenommen hatten, und schon früher hatteKoch seinem Gebieter eine Verfügung abgerungen, wonachdie Direktion dieser Kasse ermächtigt wurde, den Gemeinden,die schon einmal Anleihen bei ihr erhoben hatten, nacheigenem Ermessen weitere ohne ausdrückliche Allerhöchste Er-laubnis zu bewilligen; so erfuhr der Kurprinz jetzt gar nicht,wie viele Gemeinden zu dein gedachten Zwecke neue Anleihenmachten. Diese wurden einfach ohne die kurprinzliche Ge-nehmigung einzuholen verwilligt.
Endlich lief auch der erste Bericht der „Notstandskom-mission", wie ihr offizieller Titel lautete, ein. Nach-dem sie neun nieder- und oberhessische Kreise durchzogen hatte,wurden darin die Eindrücke, die das Dreimännerkolleg aufseiner Reise durch Unterredungen mit „Rcntmeistern, Land-baumeistern, Landräten, Bürgermeistern, Forstbeamten, Geist-lichen, Jnstizbeamten und sonstigen Personen" erhalten habe,geschildert. Hiernach durfte mit Sicherheit angenommen werden,„daß, einzelne Orte ausgenommen, es in den bereisten Bezirkenan Produkten znr Ernährung nicht fehle, daß diese znmgroßen Teile ausreichen würden, das Bedürfnis bis znrnächsten Ernte zu befriedigen, zum Teil aber auch in dieserBeziehung erhebliche Bedenken rege seien, zum Teil sogar