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Aus dem Leben eines deutschen Bibliothekars : Erinnerungen und biographische Aufsätze / von Otto Hartwig. [Hrsg.: Erich Liesegang]
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Kinder geboren, sämtlich ohne Liebe, wie die alte Dame selbstihren Gästen zu erzählen Pflegte. Auf sechzig wurde dieGesamtzahl der unehelichen Kinder des Landesvaters vonKennern der okroirigriö scunckulsuss des hessischen Hofes be-rechnet. Man muß Geistliche und andere in streng sittlichenAnschauungen auferzogene Männer und Frauen des kleinenLandes über diese Dinge haben reden hören, um die Lockerungdes Verhältnisses zwischen Volk und Fürst, die eintrat, ver-ständlich zu finden. Denn auch unter dem Sohn Wilhelms I.dauerte diese Maitressenwirtschaft nicht nur fort, sondern nahmnoch, wenn möglich, schamlosere Formen an. Während dieTruppen auf dem Friedrichsplatze Wilhelm II. huldigten,bezog die kurfürstliche Maitresse, die Gräfin Reichenbach, dieTochter einer Berliner Waschfrau, mit ihrem Torus das fürst-liche Palais an demselben Platze. Bei ihrem Tode soll diesesWeib ein Kapitalvermögen von 14 Millionen Gulden hinter-lassen haben. Von ihnen bilden die immerhin großen Ge-schenke, welche ihre Tochter den Universitäten Marburg undJena und Wohltätigkeitsanstalten gemacht hat, einen Nestbe-stand. Als Frau und Maitresse gestorben waren, verheiratetesich der alte Sünder noch einmal mit einer jungen adligenDame, die ihrem zweiten Gemahl, einem sächsischen Grafen,u. a. Silberzeug, das nach Zentnern geschätzt wurde, iu dieEhe einbrachte. Diese Vergeudung eines Vermögens, dessenUrsprung aus dem Blutgeld stammte, welches die hessischenLandgrafen für die ans Ausland gelieferten Soldtruppen er-halten hatten, empfand man doch aufs tiefste und schmerz-lichste im Lande, wenngleich seit 1831 durch die Verteilungder angeblich nicht mehr intakt vorhandenen Gesamtmassedesselben in einen Haus- und Staatsschatz wenigstens dengröbsten Eingriffen gesteuert worden war.

Kurfürst Wilhelm II. hatte infolge der Julirevolutionvon 1830 mit seinen Landständen, die von 1816 an nichteinberufen waren, eine Verfassung vereinbart, die die konsti-tutionellen Grundsätze der damaligen Zeit Wohl am reinsten