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zur Durchführung gebracht hat. Um die Aufrechterhaltungdieser Verfassung von 1831 hat sich nun das politische LebenKurhessens bis zur Annexion durch Preußen gedreht. Dem:noch in demselben Jahre entsagte Kurfürst Wilhelm II. demThrone seiner Vater und der Regierung seines Landes, umseiner Maitresse Emilie -Ortlcpp willen, welche die KasselerBürgerschaft dort nicht dulden wollte, und übertrug die Mit-regentschaft seinem einzigen Sohne Friedrich Wilhelm I. Seit-dem dieser Herrscher die Regierung des Landes angetretenhatte, begann sofort der bald stille, bald offne Kampf gegendie von seinem Vater herrührende Verfassung. Und das umeines offenen und eines versteckten Zweckes willen. Der ab-solutistisch gesinnte Herrscher wollte sich der seiner Herrscher-willkür durch die Verfassung gezogenen Schranken ganz ent-ledigen, vor allem aber die Teilung des früheren Gesamt-vermögens in einen Haus- und Staatsschatz, von denen einjeder ungefähr 900 000 Mark jährliche Rente abwarf, zuGunsten der Krone wieder aufheben. Das Ende dieses Kampfeswar die Auflösung des sittlichen Bandes, welches das hessischeVolk mit seinem Fürstenhause verknüpfte, und der politischeUntergang des Kurstaates.
II.
Es sind in neuerer Zeit Auffassungen des Verhältnissesdes Kurfürsten Friedrich Wilhelm zu seinem Lande lind Volkeausgesprochen worden, die mit der hier vertretenen in mehroder weniger schroffem Widerspruch stehen. Der letzte derhessischen souveränen Fürsten von Hessen-Kassel hatte natürlicheine, wenn auch ganz kleine Zahl von Anhängern im Lande.Dieselben sind heutzutage noch nicht ganz ausgestorben undhaben sich durch Kind und Kindeskinder und wohl durch einigeneugewonnene Anhänger ergänzt. Denn es ist begreiflich,daß es, ganz abgesehen von den in jedem deutschen Kleinstaatevorhandenen Partikularsten aus Neigung, auch Leute geben