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Das Geldwesen der Vereinigten Staaten von Amerika im 19. Jahrhundert : vom Standpunkte des Staates im Überblick / von Johannes Scheffler
Entstehung
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5 . 1812 1819 .

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der Staat? Abgenutzte spanische Piaster, notale Münzen fremdenGepräges nahmen den frei gewordenen Raum im Zahlungswesenein. Diese sowie die notal gewordenen 1 Dollarstiicke gelangtenin valutarische Stellung. Akzessorisch waren die baren Gold-münzen, die noch baren Teilstücke des Dollars (beide Artenkaum vorhanden) und die Noten der ersten Vereinigten-Staaten-Bank.

Aber auch dieser Zustand hielt nicht lange, nämlich nurbis 1812, an. In den Zeiten des Krieges mit England ver-mochte sich nicht einmal dieses notale Geld mit metallenenPlatten zu erhalten, sondern es mußte bald solchen mit pa-pierenen weichen. Das war eigentlich der ganze Unterschied,der zwischen den Geldverfassungen dieser beiden Perioden be-stand, den die Metallisten mit dem so allgemein gefürchtetenWorte Papierwährung bezeichnen.

5. 181219. NOTALES PAPIERGELD WIRD VALU-TARISCH BEHANDELT.

In den Jahren 181215 gaben nämlich die VereinigtenStaaten durch die Not gezwungen mehrfach staatliches Papier-geld in Porm der sogenannten Schatznoten (treasury notes)aus. (Betrag 36 680794 Dollars.) Sie waren in unserem (demstaatlichen) Sinne staatliches Geld, denn es ward im Gesetzevom 16. April 1816 bestimmt,that the revenues of the UnitedStates ought to be collected and received in the legal currencynotes, or in the notes of the banks as by law provided anddeclared. Also auch die Noten geivisser Banken genossen aus-drücklich staatliche Akzeptation. Beide Geldarten erhielten zu-dem legal tender-Charakter. Bezüglich der Banknoten fand dasaber nur auf die der 1816 inkorporierten II. Vereinigten-Staaten-Bank Anwendung. Beide Sorten von Papiergeld ivurden somitKurant- schlechthin obligatorisches Geld. D. h. jedermann war zuihrer Annahme in unbegrenzten Beträgen gesetzlich verpflichtet.Sehr bald sah man sich sogar genötigt, sie aus ihrer bisherakzessorischen in valutarische Stellung zu heben. Alles Metall-geld, vorzüglich die Gold- sowie auch die sämtlichen Silber-