52 IV. DAS GESETZ VON 1873, DER ÜBERGANG ZUR GOLDWÄHRUNG.
sondern man besaß auch andrerseits eine gewisse Gewähr dafür,daß in einer zwischen verhältnismäßig nur sehr engen Grenzenliegenden Stückzahl goldener Dollarstücke ein Pfund feinen Goldesenthalten sei (Chrysophantismus). Wesentlich verstärkt wurdediese Sicherheit dadurch, daß laut derselben Akte „auy goldcoins in the treasury of the United States reduced in weightbelow the limit of abrasion sliall be recoined. Demnach warder Staat bestrebt, nur vollwichtige Goldmünzen auszugeben undbereit, die Kosten für die auf natürlichem Wege sich vollziehendeAbnutzung auf sich zu nehmen. Er zeigte sich also bis zu einemgewissen Grade als Chartalist auch beim Nehmen seines Geldes.Dies war immerhin schon ein bedeutender Fortschritt gegen früher,als man den Verlust einfach dem letzten privaten Nehmer auf-bürdete, wie das heute noch in England der Fall ist.
Schließlich müssen mindestens der Vollständigkeit halbernoch einige Anordnungen genannt werden, welche die Akte(von 1873) bezüglich des Scheidegeldes traf.
Mehr Einheitlichkeit, das war offenbar die Maxime, unterwelcher der kritische Betrag der obligatorischen Annahme imZahlungsverkehr für die 3 und 1 Centstücke auf 25 cents fest-gesetzt wurde. Die seiner Zeit geschaffenen Stücke zu 2 centswurden dabei stillschweigend abgeschafft, vermutlich weil einBedürfnis, sie weiterhin auszuprägen, nicht vorlag.
Sodann wiederholte das Gesetz in der folgenden höchstpräzisen Fassung die Einlösung resp. den Umtausch silbernenScheidegeldes in definitives Goldgeld mit einem kritischen Be-trage von 100 Dollars mit den Worten: „that the silver coinsother than the trade-dollar sliall he paid out at the several mints,and at the assay-office in New-York City r , in exchange forgold coins at par, in sums not less than one hundred dollars“.
Zugleich und ergänzend durch das Gesetz vom 22. Juli1876 wurde festgesetzt, der Schatzsekretär dürfe nur eine be-stimmte Menge Silber zur Prägung dieser Münzsorte ankaufen.Der Gesamtbetrag des von ihm auszugebenden „subsidiary coin“einschließlich des „fractional currency outstanding“ sollte jeden-falls rund 50 Millionen Dollars nicht übersteigen. Aber auch