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Das Geldwesen der Vereinigten Staaten von Amerika im 19. Jahrhundert : vom Standpunkte des Staates im Überblick / von Johannes Scheffler
Entstehung
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58 IV. DAS GESETZ VON 1873, DER ÜBERGANG ZUR GOLDWÄHRUNG.

Ausgabe seitens des Staates von neuem. In der Zwischenzeithatten übrigens die New-Yorker Banken auf eigene Rechnunggegen Deponierung des entsprechenden Metalles solche Gold-zertifikate in großen Summen bis 45 330 000 Dollars emittiertund sich ihrer mit großem Nutzen bedient. Die amtlichenGoldzertifikate erreichten am 30. Juni 1890 eine Höhe von157 542 979 Dollars. Nach einer nochmaligen Suspension führteschließlich das Gesetz von 1900 diese Geldart, allerdings miteinem später zu erwähnenden Vorbehalte, wieder ein.

Betreffs ihrer Charakterisierung dürfte sich etwa folgendessagen lassen. Obwohl diese Goldzertifikate aus Papier bestanden,besaßen sie hylogenischen Charakter. Gab der Staat sie dochnur gegen Einlieferung des hylischen (frei ausprägbaren) MetallesGold aus. Das einzige, was sie von den orthotypisch ausge-brachten und damit baren Goldmünzen unterschied, bestanddarin, daß dem Gold einliefernden Privatmann nicht Münzen,sondern der Norm entsprechend Scheine seitens der Regierungausgehändigt wurden. Wir haben damit den seltsamen Falleines hylogenischen orthotypisclien Papiergeldes (soweit wenigstensBarren eingeliefert wurden). Wie hätten die Metallisten diesekomplizierte Erscheinung erklären sollen, die doch nur die dreiArten Gold-, Silber- und Papiergeld kennen?! Da im freienVerkehr niemand gezwungen war, diese Zertifikate anzunehmen,sind sie fakultativ. Ihr provisorischer Charakter, ihre jeder-zeitige Einlösbarkeit, wurde bereits oben betont. Sie befandensich in akzessorischer Stellung.