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Das Geldwesen der Vereinigten Staaten von Amerika im 19. Jahrhundert : vom Standpunkte des Staates im Überblick / von Johannes Scheffler
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V. DER GOLDWÄHRUNG DROHT GEFAHR.

schlitterten falschen Bahn drängen. Der weitere Sturz des Silbersvon ölD-td seit 1879 auf 41 n /i6 d 1889 vermochte eine Wirkungnicht auszuüben. Anstatt daran die Erfolglosigkeit der ergriffenenMaßregel zu erkennen, stellte inan die Sachlage geradezu aufden Kopf. Man behauptete nämlich: Der Preis des Silbers istweiter gesunken nur, weil wir nicht genug für dieses Metallgetan haben. Es muß mehr geschehen. Wirklich erreichte mandenn auch zwar nicht die gewünschte unbeschränkte Ausprägungder Dollars, aber es wurde doch eine gewaltige Vermehrungder staatlichen Silberankäufe durchgesetzt. Das Gesetz vom14. Juli 1890, die sogenannte Shermanbill bestimmte in dieserBeziehung folgendes: die Silberankaufsklausel der Blandbill (Ge-setz vom 11. Februar 78) hat keine Giltigkeit mehr. Anstattdessen wird der Schatzsekretär verpflichtet, künftig monatlich4V2 Millionen Unzen Silber zu kaufen und dies solange fort-zusetzen, bis der Silberpreis 1,29 Dollar pro Unze erreicht hat.

Wie kam man gerade auf die genannte Quantität? Dasgeschah vermutlich so. Sherman, der Urheber des Gesetzes,schätzte damals die gesamte jährliche amerikanische Silberpro-duktion auf 45 Millionen Unzen. Sie erhöhte sich durch Ver-hüttung mexikanischer Erze auf 54 Millionen Unzen. Das waren12 mal 4 1 h Millionen. Man hatte also an maßgebender Stelleden Gedanken gefaßt, die ganze Silberproduktion der Union staat-licherseits aufzukaufen. Das geplante Verfahren wurde gerecht-fertigt, indem man die Behauptung aufstellte und verfocht, ebensowie die Eabrikindustrie, könne auch die Silberindustrie desLandes staatlichen Schutz beanspruchen.

Aber auf welche Weise sollten die für die vorgeschriebenenAnkäufe nötigen Summen beschafft werden ? Die Bezahlung diesesSilbers, so bestimmte die Akte, hat in Schatznoten (Treasurynotes of the United States) zu erfolgen. Sie werden in Ab-schnitten von 11000 Dollars ausdrücklich zu diesem Zweckeausgegeben. Legal tender-Qualität erhielten diese Notenin allpayment of all debts public or private. Damit wurden sie staat-liches und zwar Kurantgeld. Ihre Stellung glich in dieser Be-ziehung vollkommen der der Greenbacks. Ihr Betrag war eben-