INHALT.
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2. Die grundherrlichen Lasten: Gülten und Zinsen; Hubholz;
Laudemien; Herdrecht; Auslösungsrecht der Herrschaft.
Eigentumsrecht des Hübners..3. Die Wirtschaftsführung auf den Hubgütern.III. Die Höfe...1. Die aus dem Mittelalter stammenden Höfe. Zahl und Größe.
Insbesondere die in herrschaftlichem Eigenbetriebe stehenden
Hofgüter. Erbbestandsrecht. Teilbarkeit. Hofesfreiheit...2. Die neueren herrschaftlichen Hofgüter. Einerseits innere
Kolonisation, andrerseits Einziehung von 50--60 Bauern-gütern zum herrschaftlichen Eigenbetriebe seit ca. 1690.Bauernlegen in Süd- und Westdeutschland. Gründe und
Wirkung jener Erscheinung. Rentabilität..3. Wirtschaftsführung auf den Domänen..IV. Walzende Grundstücke. Wiesen, Gärten, Äcker, Häuser, Hof-
stätten. Die herrschaftlichen Waldmarken. Röder. Feldlehen.V. Anhang: Zur Waldverfassung. Privatgüterwald und seine
Nutzung. Allmendwald der Gemeinden. Markwaldungen. Zent-wälder. Landesherrlicher Waldbesitz. Forstwirtschaft. Forst-hafer. Wildpark.
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IV. Kapitel:
DIE ZEHNTHERRSCHAFT.Rechtliche Natur. Zehntherrschaft und Grundherrschaft. Arten des
Zehnten. Objekt der Zehntherrschaft. Zehntfreiheit. Ver-wertung des Zehnten.
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V. Kapitel:
DIE FRONEN.Rechtsgrund derselben. Fronbefreiungen. Gemessene und unge-
messene Fronen. Naturalleistung und Frongelder. Arten derFronen. Frongebühren. Höhe der Fronen in den einzelnenÄmtern.
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SCHLUSS:
Einreihung der ländlichen Verfassung der Grafschaft Erbach und
der Herrschaft Breuberg in die allgemeine Gliederung derländlichen Verfassung Deutschlands . Grundsätzliche Überein-stimmung mit der südwestdeutschen Agrarverfassung sowohlhinsichtlich der einzelnen Institutionen wie im allgemeinen. Dieverfassungsgeschichtliche Bedeutung der ,, unmittelbaren Vogtei"und die agrarwirtschaftliche Bedeutung der Rivalität zwischen