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Die ländliche Verfassung der Grafschaft Erbach und der Herrschaft Breuberg im 18. Jahrhundert : ein Beitrag zur deutschen Rechts- und Wirtschaftsgeschichte / von German Killinger
Entstehung
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XI
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INHALT.

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2. Die grundherrlichen Lasten: Gülten und Zinsen; Hubholz;

Laudemien; Herdrecht; Auslösungsrecht der Herrschaft.

Eigentumsrecht des Hübners..3. Die Wirtschaftsführung auf den Hubgütern.III. Die Höfe...1. Die aus dem Mittelalter stammenden Höfe. Zahl und Größe.

Insbesondere die in herrschaftlichem Eigenbetriebe stehenden

Hofgüter. Erbbestandsrecht. Teilbarkeit. Hofesfreiheit...2. Die neueren herrschaftlichen Hofgüter. Einerseits innere

Kolonisation, andrerseits Einziehung von 50--60 Bauern-gütern zum herrschaftlichen Eigenbetriebe seit ca. 1690.Bauernlegen in Süd- und Westdeutschland. Gründe und

Wirkung jener Erscheinung. Rentabilität..3. Wirtschaftsführung auf den Domänen..IV. Walzende Grundstücke. Wiesen, Gärten, Äcker, Häuser, Hof-

stätten. Die herrschaftlichen Waldmarken. Röder. Feldlehen.V. Anhang: Zur Waldverfassung. Privatgüterwald und seine

Nutzung. Allmendwald der Gemeinden. Markwaldungen. Zent-wälder. Landesherrlicher Waldbesitz. Forstwirtschaft. Forst-hafer. Wildpark.

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IV. Kapitel:

DIE ZEHNTHERRSCHAFT.Rechtliche Natur. Zehntherrschaft und Grundherrschaft. Arten des

Zehnten. Objekt der Zehntherrschaft. Zehntfreiheit. Ver-wertung des Zehnten.

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V. Kapitel:

DIE FRONEN.Rechtsgrund derselben. Fronbefreiungen. Gemessene und unge-

messene Fronen. Naturalleistung und Frongelder. Arten derFronen. Frongebühren. Höhe der Fronen in den einzelnenÄmtern.

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SCHLUSS:

Einreihung der ländlichen Verfassung der Grafschaft Erbach und

der Herrschaft Breuberg in die allgemeine Gliederung derländlichen Verfassung Deutschlands . Grundsätzliche Überein-stimmung mit der südwestdeutschen Agrarverfassung sowohlhinsichtlich der einzelnen Institutionen wie im allgemeinen. Dieverfassungsgeschichtliche Bedeutung der ,, unmittelbaren Vogtei"und die agrarwirtschaftliche Bedeutung der Rivalität zwischen