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Die ländliche Verfassung der Grafschaft Erbach und der Herrschaft Breuberg im 18. Jahrhundert : ein Beitrag zur deutschen Rechts- und Wirtschaftsgeschichte / von German Killinger
Entstehung
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EINLEITUNG.

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Im 15. Jahrhundert erwirbt Schenk Philipp von Erbachden Eppensteinschen Anteil, der jedoch 1497 wieder an Wert-heim veräußert wird, so daß die Grafen Wertheim bis zumErlöschen des Mannesstammes 1556 sich des Alleinbesitzeserfreuen. Nach Verträgen von 1551 und 1563 fällt die Herr-schaft zur Hälfte an Erbach , zur andern Hälfte an den GrafenLudwig von Stolberg-Königstein und dessen drei Töchter, vonwelchen die älteste an den Grafen Ludwig von Löwenstein verheiratet war. Die Grafen von Löwenstein erwarben sodanndurch Vertrag die Anteile der beiden jüngeren Töchter, sodaß zuAnfang des 17. Jahrhunderts die eine Hälfte an Breuberg in Löwen-steinischen, die andere Hälfte in Erbachischen Händen, seit 1747im Besitze der jüngern Linie Erbach-Schönberg sich befinden.

Die Landesteilungen von .1718 und 1747 waren maß-gebend für den Umfang der Ämter und Zenten im einzelnenund für die Gestaltung der Behördenorganisation während derzweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Wir erhalten hiervon dem-gemäß folgendes Bild.

A. I. Erbach -erbachischer Landesteil.

1. Amt Erbach:

a) Vogteiortschaften: Stadt Erbach, Dorf Erbach , Ebersberg, Elsbach,Erbuch, Erlenbach , Ernsbach, Eulbach, Güntersfürst, Haisterbach,Lauerbach, Roßbach, Schönnen, 3/* Huben von Würzberg, Zell;

b) Zent Erbach: die sub a) gen. Vogteiortschaften und 10/a Hubenvon Würzberg, deren Grund- und Vogteiherrschaft die Grafen v. Ingel-heim als hessen -darmstädtisches Kunkellehen besaßen. 3141 E.

2. Amt Reichenberg. 3731 E.:

a) Zent Reichelsheim: a) erb. Vogteiortschaften: Schloß Reichenberg,Bockenrod, Eberbach , Erzbach, Frohnhofen, Großgumpen, Ober-ostern, Reichelsheim , Rohrbach, Unterostern, einige Güter vonLaudenau; ß) der Bezirk des zwischen den Grafen Erbach undden Inhabern der Herrschaft Fränkisch-Krumbach (v. Prettlack,v. Gemmingen u. a.) gemeinschaftlichen Untergerichts zu Laudenau,umfassend die übrigen erbachischen und alle Prettlackschen Güterund Hintersassen dieses Dorfes, dann aus Winterkasten die Inhaberaller erbachischen und Prettlackischen Güter, endlich aus Klein-gumpen vier erbachische und die vier Prettlackischen Hintersassen;f) der Untergerichtsbezirk der Herren Ullner von Dieburg zu Klein-