EINLEITUNG.
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von 1718 bereits besaß, einen entsprechenden Anteil an derheinigefallenen Herrschaft erhielt. —
Auch die Geschichte der Herrschaft Breuberg stellt sichdar als Geschichte des Familienbesitzes der ehemaligen Herrenvon Breuberg.
Der erste Herr von Breuberg , Conradus Reiz de Luzeleu-bach, kommt 1189 als Zeuge vor. Gerlach Reiz von Breuberg-war unter Rudolf von Habsburg und Adolf von Nassau Land-vogt des Landfriedens in Thüringen und der Wetterau. MitArroes und Eberhard starb jedoch das Geschlecht im Mannes-stamme bereits im 14. Jahrhundert aus. Die Stammburg warin Lützelbach , und erst seit dem 13. Jahrhundert benanntensie sich nach der Burg Breuberg , welche sie wie den größtenTeil ihrer sonstigen Besitzungen vom Kloster Fulda , seit 1390von Kurpfalz zu Lehen trugen.
Auch die Herrschaft Breuberg nimmt ihren Ausgang voneiner Reihe von Zenten . Während die Zent Höchst — Höchstkommt 1158 als Fuldische Zentgerichtsstätte vor — ursprüng-lich wahrscheinlich den Gerichtsstab Neustadt mitumfaßte 1 ),finden sich in späterer Zeit, möglicherweise als abgetrennteTeile der Zent Höchst, die vier Zenten Höchst, Lützelbach ,Kirchbrombach und der Gerichtsstab Neustadt, von welchen dieZent Lützelbach als Allod der Breuberger erscheint 2 ).
Nach Aussterben der Herren von Breuberg gelangte dieHerrschaft teils durch Kauf, teils durch Heirat in zahlreicheHände: an die Herren und Grafen Trimberg, Wertheim, Weins-berg, Eppenstein; 1341 besitzt Wertheim a /i, Eppenstein ’/i;1357 teilen sie die Besitzungen: hinsichtlich der Zenten derart,daß Wertheim die Zenten Höchst und Lützelbach allein, dieZent Kirchbrombach zur Hälfte erhält, die andre Hälfte gehörtEppenstein.
*) Darauf deutet die Mitberechtigung der Gemeinde Neustadt aneinem Teile des Höchster Zentvvaldes noch im 18. Jahrh. Vgl. F. Höchst.Justific. appellat. der Zent H. ca Neust, v. J. 1739.
s ) Über allodiale Zentgrafschaften vgl. E. Mayer, Herzogt. Würzburg in Deutsche Zeitschrift f. Geschichtswissenschaft N. F. I 196 f. und inDeutsche und französ. Verfassungsgeschichte I (1899) 447 f., bes. n. 45.