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I. DIE GERICHTSHERESCHAFT.
bezeichnet wurde, beruhte darin, daß die verschiedenen in derHand eines einzelnen Steuerpflichtigen vereinigten Steuerobjektenach ihrem Werte in Geld abgeschätzt und dadurch zu einemeinheitlichen „Schatzungskapital“ vereinigt wurden, nach welchemdie Schatzung ausgeschlagen wurde.
Zur Ermittelung des Schatzungskapitals bestand in derHerrschaft Breuberg um die Mitte des 18. Jahrhunderts folgendeEinrichtung 1 ). Die sämtlichen Güter 2 ) waren vermessen, worüberes ein besonderes Riß- oder Chartenbuch gab. Mit diesem korre-spondierten die Gewann- oder Flurbücher der einzelnen Ort-schaften, in welchen die Besitzer nach der Reihe und Ordnungder Fluren durcheinander eingetragen, die Güter in drei Klassenklassifiziert und nach Abzug der darauf haftenden zu 10°/okapitalisierten Zinsen und sonstigen ständigen Lasten von derHälfte des wahren Wertes des Steuerobjektes abgeschätzt waren.Ein weiteres Güter- oder Schatzungsbuch enthielt die Beschreibung,wie viel jeder einzelne Kontribuent, Ort für Ort und Mann fürMann, an Häusern, Gütern und Handwerken zu verschätzenhatte. Dieses Schatzungsbuch war jedoch nicht regelmäßig fort-geführt, und der jeweilige Zu- und Abgang nicht ordentlichvermerkt worden, so daß um die Mitte des 18. Jahrhundertssein Inhalt weder mit dem Schatzungskapital der einzelnenSteuerpflichtigen noch mit dem gesamten Schatzungskapitale desTerritoriums wirklich übereinstimmte. Ebenso waren bei derVermessung, Klassifikation und Einschätzung der Güter erheb-liche Unrichtigkeiten unterlaufen, woran übrigens auch die zurMitwirkung als Taxatoren gewählten Untertanen nicht unschuldigwaren. Die summa ficticia des Steuerkapitales machte oft kaumden sechsten Teil des wahren Wertes aus, und während einzelnePflichtige ihr liegendes Vermögen mit 2V2°/o verschätzten, ver-steuerten es andere nur mit IU 2 , 1 oder gar nur 1 / 2 °/o. Undwie zwischen den einzelnen Untertanen bestanden auch zwischenganzen Zenten auffallende Ungleichheiten 3 ).
‘) Fasz.: Herrsch. Breuberg , Meliorat. Spec. d. a. 1759.
*) mit Ausnahme des Dorfes Hainstadt .
3 ) In der Zent Höchst waren die Zent- und die Gemeindewaldungenauf 5 fl. pro Morgen eingeschätzt, wovon jährl. 3 Kr. Schatzung an die