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Die ländliche Verfassung der Grafschaft Erbach und der Herrschaft Breuberg im 18. Jahrhundert : ein Beitrag zur deutschen Rechts- und Wirtschaftsgeschichte / von German Killinger
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ARTEN DES ZEHNTEN.

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wurden von Früchten aller Art erhoben, welche auf einem bishernicht als Feld benützten, neu gerotteten Grundstücke gebautwurden. Lag dasselbe auf Waldmark, so stand der Zehnte fürimmer als Waldmarkzehnt der Landesherrschaft zu, lag es aufFeldmark, so gehörte der Zehnte von den zwei zuerst daraufgebauten Fruchtarten als Neurottzehnt ebenfalls der Landes-herrschaft, von allen weiteren Früchten jedoch dem ordentlichenZehntherrn, in dessen Zehntdistrikt das Grundstück lag.

Der zehnte Teil des Ertrags aus den Waldungen derUntertanen, jedoch nur soweit er verkauft wurde, stand alsHolzzehnt ebenfalls ausschließlich der Landesherrschaft zu.Ähnlich verhielt es sich mit dem Holzkohlen- und Potaschen-zehnten.

Im übrigen unterschied man zwischen dem großen, demkleinen und dem Blutzehnten').

Welche Fruchtarten zum großen, welche zum kleinenZehuten gehörten, war in den einzelnen Ämtern und Orten sehrverschieden * 2 ). Zum großen Zehnten 3 ) gehörten jedoch stets dieHauptfrüchte: Korn, Hafer, Heidekorn 4 ), auch Spelz, Dinkel undGerste. Zum kleinen Zehnten dagegen wurden in der Begelgerechnetalle kleinen Creszenzien: Kraut, Rüben, Hanf,Flachs, Obst, ohne Unterschied, ob diese Früchte in Gärten 5 )oder auf dem Felde gebaut wurden. Im Amte Reichenberg bezog die Landesherrschaft allein als besondre Art den Nuß-zehnten. Im Amte Erbach wurde der kleine Zehnt nur vonHanf und Flachs entrichtet.

Der Versuch, die seit den 1730er Jahren angebauten

') Hie und da wurde auch ein Heuzehnt von den Wiesen der Ge-markung entrichtet, z. B. in Niederkeinsbach.

s ) Ebenso in Württemberg. Th. Knapp, Beiträge 152. In Baden gehörte zum kleinen Zehnten in der Regel alles, was mit der Hackegebaut oder nicht in der Mühle gebrochen oder außerhalb der regel-mäßigen drei Felder gepflanzt wurde. Ludwig, Baden 58.

3 ) Bisweilen auch als Feldzehnt bezeichnet.

4 ) In Heebstahl gab es einen besonderen Heidekornzehnten.

6 ) Es sei denn, daß dieselben Zehntfreiheit erlangt hatten, was imAmte Erbach die Begel war.