SCHLUSS.
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Herrenstand von größter Bedeutung. Aber diese Bedeutung lagliier für ihn in erster Linie in ihrer wirtschaftlichen Verwend-barkeit zur Schaffung einer rationellen Arbeitsverfassung fürden kapitalistischen Großbetrieb in der Landwirtschaft. DieGerichtsherrschaft erscheint im Osten vorwiegend als Elementder dort typischen Form der Wirtschaftsverfassung, der Guts-herrschaft, und ihrer Arbeitsverfassung, der Erbuntertänigkeit.
Im Nordwesten dagegen ist die Gerichtsherrschaft als öffent-liche Gewalt im Besitze des Herrenstandes nicht in den Dienstder Umänderung und rationellen Weiterbildung der bestehendenWirtschafts Verfassung getreten. Die Ausbildung der neuerenGrundherrschaft im Nordwesten vollzieht sich lediglich innerhalbder Grenzen und mit Mitteln des Privatrechtes, ohne Verwen-dung öffentlicher Gewalt. Die Gerichtsherrschaft bleibt hierlediglich eine Patrimonialgerichtsbarkeit, und ihre wirtschaft-liche Bedeutung erschöpft sich in ihrer Eigenschaft als Quelleder üblichen fructus jurisdictionis. An Bedeutung für die Wirt-schaftsverfassung steht die Gerichtsherrschaft hinter der neuerenGrundherrschaft zurück. Charakteristisch hierfür ist der Um-stand, daß als Rechtsgrund der Fronen in der Hauptsache dieGrundherrschaft, nicht die Gerichtsherrschaft erscheint.
Wie im Nordwesten, so hat auch im deutschen Südwestendie Gerichtsherrschaft auf die Wirtschaftsverfassung einen Einflußjedenfalls in dem Sinne nicht gehabt, daß ihr Besitz eine Weiter-bildung der alten Villikationsverfassung zu einem rationellerenWirtschaftssysteme beförderte; eine solche Weiterbildung ist viel-mehr im Südwesten überhaupt nicht erfolgt. Indem aber einerationellere Ausgestaltung der Wirtschafts Verfassung des Mittel-alters nicht stattfand, indem vielmehr die Villikationsverfassungsogar an Intensität verlor, trat die Gerichtsherrschaft andrerseitsfür den südwestdeutschen Herrenstand wirtschaftlich als Quelleder fructus jurisdictionis in den Vordergrund. In demselben Ver-hältnis, in welchem die südwestdeutsche Grundherrschaft undLeibeigenschaft gegenüber der neueren Grundherrschaft in Nord-westdeutschland an wirtschaftlicher Bedeutung für den Herren-stand zurücktrat, rückt die wirtschaftliche Bedeutung der Ge-
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